Einheitlicher Ansprechpartner
Informationen des einheitlichen Ansprechpartners
Aufgabe des einheitlichen Ansprechpartners
Der einheitliche Ansprechpartner hat die Aufgabe, Sie als Dienstleistungserbringer umfassend darüber zu informieren, was Sie bei Aufnahme und Durchführung Ihrer Tätigkeit zu beachten haben. Sollten Sie in unserem nachstehenden Informationsangebot die Antwort auf Ihre Frage nicht finden, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.
Allgemeine Informationen
Welche Meldepflichten muss ich beachten?
Welche verschiedenen Rechtsformen stehen für meine Selbstständigkeit zur Verfügung? Wann ist eine Handelsregistereintragung erforderlich? Unter welchem Namen kann ich auftreten?
In welchen Bereichen gibt es Zugangsvoraussetzungen für die Ausübung einer Tätigkeit?
Welche Besonderheiten gelten für eine Tätigkeit im Reisegewerbe oder auf Messen, Märkten?
Was habe ich bei meiner Werbung zu beachten?
Welche Pflichtangaben treffen mich z.B. beim Briefbogen?
Preisangaben im Handel und bei Dienstleistungen (inkl. Versand- und Internethandel)