Einheitlicher Ansprechpartner

Informationen des einheitlichen Ansprech­partners

Aufgabe des einheitlichen Ansprechpartners

Der einheitliche Ansprech­partner hat die Aufgabe, Sie als Dienst­leistungs­erbringer umfassend darüber zu informieren, was Sie bei Aufnahme und Durch­führung Ihrer Tätigkeit zu beachten haben. Sollten Sie in unserem nachstehenden Informations­angebot die Antwort auf Ihre Frage nicht finden, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.

Allgemeine Informationen

Welche Melde­pflichten muss ich beachten?

Welche verschiedenen Rechtsformen stehen für meine Selbstständigkeit zur Verfügung? Wann ist eine Handels­register­eintragung erforderlich? Unter welchem Namen kann ich auftreten?

In welchen Bereichen gibt es Zugangsvoraussetzungen für die Ausübung einer Tätigkeit?

Welche Besonderheiten gelten für eine Tätigkeit im Reisegewerbe oder auf Messen, Märkten?

Was habe ich bei meiner Werbung zu beachten?

Welche Pflichtangaben treffen mich z.B. beim Briefbogen?

Preisangaben im Handel und bei Dienstleistungen (inkl. Versand- und Internethandel)

Welche umweltrechtlichen Aspekte gilt es zu beachten? (z.B. Verpackungs­verordnung, ElektroG, BatterieVO, Umwelt­management nach der EMAS-VO)

Welche Rechtsbehelfe stehen mir zur Verfügung, wenn ich mit dem Bescheid einer Behörde nicht einverstanden bin?

Welche Möglichkeiten des außer­gerichtlichen oder gerichtlichen Vorgehens habe ich, wenn es zu Streitigkeiten mit Vertrags­partnern oder Kunden kommt?

Ergänzende branchen­spezifische Informationen:

Gaststätten:

Lebensmittelhandel: