Recht und Steuern

Warnung vor Betrugs-E-Mails

Aktuelle Warnung

Seit einiger Zeit versuchen Betrüger über die E-Mail-Adresse "bzst@marjoleinen.com" an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.
Sie versenden E-Mails mit dem Titel "fehlgeschlagene Rückerstattung" über die o. g. E-Mail-Adresse und behaupten, den betroffenen Bürger konnte eine Steuererstattung aufgrund einer inkorrekten Kontonummer nicht überwiesen werden.
Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. den Link in der E-Mail zu öffnen.

Betrugs-E-Mails erkennen

  • Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
  • Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
  • Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.
  • Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
Das BZSt bittet bei dem geringsten Verdacht um Kontaktaufnahme.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Vergangene Betrugsfälle

Auch in folgenden Fällen können Sie von Betrugsversuchen ausgehen:
  • E-Mails mit der Mitteilung, es bestünden Ansprüche auf eine Steuerrückerstattung oder Steuerschulden. Um diese zu erhalten bzw. zu bezahlen, müssten verschiedene persönliche Informationen über eine in der E-Mail genannte E-Mail-Adresse mitgeteilt werden.
  • E-Mails mit dem Titel "Erneute Mitteilung der IdNr" mit Behauptung, dass die betroffenen Bürger aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme eine neue steuerliche Identifikationsnummer im Anhang der E-Mail erhalten.
  • E-Mails, in denen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von USt-IdNrn. angeboten wird. Die Vergabe der USt-IdNr. durch das BZSt erfolgt stets kostenfrei.