Carnet A.T.A.
China: Carnets auch für Berufsausrüstung und Warenmuster möglich
Die Volksrepublik China akzeptiert die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung und Warenmustern mit Carnet ATA. Die Einfuhr von Messe- und Ausstellungsware per Carnet bleibt weiterhin möglich. Allerdings sind besondere Anforderungen sind zu beachten:
- Eindeutige Warenbeschreibung
- Zusätzliche Begleitdokumente als Beleg des Verwendungszweck
- Ausstellungen und Messen: Kopie des Anmeldeformulars oder eine Kopie des Bestätigungsschreibens für den Messestand
- Berufsausrüstung: Genehmigungsschreiben der zuständigen Regierungsbehörde oder Vertrag mit Angaben des Namens des Carnetinhabers und der Tätigkeit
- Warenmuster: Genehmigungsschreiben der zuständigen Regierungsbehörde oder Vertrag mit Angaben des Namens des Carnetinhabers und der Tätigkeit/Einsatz
- Transitblätter empfohlen, vor allem, wenn mehrere Messen innerhalb Chinas besucht werden
- Wiederausfuhrdatum beachten, das der Zoll bei der Einfuhr einträgt, ggf. um Verlängerung bitten
Nach wie vor gilt: wer Waren per Carnet ATA vorübergehend nach China einführt, muss beachten, dass die Daten des Carnets bei der Einfuhr elektronisch erfasst werden müssen, damit sie im chinesischen Zoll-IT-System verwendet werden können. Die Registrierung erfolgt über den chinesischen Zollbürgen CCPIT/CCOIC. Dieser gibt die Daten in das System ein und sendet sie an den chinesischen Zoll. Dieser Service kostet pro Carnet 130 RMB (circa 15 Euro).
Quelle: IHK Region Stuttgart