Carnet A.T.A.

China: Carnets auch für Berufsausrüstung und Warenmuster möglich

Die Volksrepublik China akzeptiert die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung und Warenmustern mit Carnet ATA. Die Einfuhr von Messe- und Ausstellungsware per Carnet bleibt weiterhin möglich. Allerdings sind besondere Anforderungen sind zu beachten:
  • Eindeutige Warenbeschreibung
  • Zusätzliche Begleitdokumente als Beleg des Verwendungszweck
  • Ausstellungen und Messen: Kopie des Anmeldeformulars oder eine Kopie des Bestätigungsschreibens für den Messestand
  • Berufsausrüstung: Genehmigungsschreiben der zuständigen Regierungsbehörde oder Vertrag mit Angaben des Namens des Carnetinhabers und der Tätigkeit
  • Warenmuster: Genehmigungsschreiben der zuständigen Regierungsbehörde oder Vertrag mit Angaben des Namens des Carnetinhabers und der Tätigkeit/Einsatz
  • Transitblätter empfohlen, vor allem, wenn mehrere Messen innerhalb Chinas besucht werden
  • Wiederausfuhrdatum beachten, das der Zoll bei der Einfuhr einträgt, ggf. um Verlängerung bitten
Nach wie vor gilt: wer Waren per Carnet ATA vorübergehend nach China einführt, muss beachten, dass die Daten des Carnets bei der Einfuhr elektronisch erfasst werden müssen, damit sie im chinesischen Zoll-IT-System verwendet werden können. Die Registrierung erfolgt über den chinesischen Zollbürgen CCPIT/CCOIC. Dieser gibt die Daten in das System ein und sendet sie an den chinesischen Zoll. Dieser Service kostet pro Carnet 130 RMB (circa 15 Euro).

Quelle: IHK Region Stuttgart