Carnet Brasilien
Carnetbetrieb Brasilien endet
Die ICC informierte, dass laut einer Mitteilung der Confederação Nacional da Indústria (Brasilianischer Nationaler Industrieverband (CNI)) vom 4. November 2021, das von der brasilianischen Regierung erteilte Mandat als Nationaler Bürgschaftsverband in Brasilien am 31. Dezember 2021 endete und nicht mehr erneuert wird.
Seine Erklärung lautet wie folgt:
Der nationale brasilianische Industrieverband (CNI) wird den Betrieb der Carnets ATA in Brasilien nach dem 31. Dezember 2021 nicht mehr fortsetzen. Der von der Regierung delegierte Zeitraum war vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2021 und wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. (…).
Die ICC informiert über den folgenden Link (Diexp/Coana Note nº 0.120) der brasilianischen Zollverwaltung. Sie kann auch auf der Website des brasilianischen Zolls eingesehen werden: https://www.gov.br/receitafederal/pt-br/assuntos/aduana-e-comercio-exterior/manuais/carne-ata.
Die im November 2021 herausgegebene Mitteilung informierte über die Schließung des Carnet ATA-Betriebs in Brasilien seit dem 1. Januar 2022, da es in dem Land keinen gültigen bürgenden Verband mehr gibt. Außerdem wurden die Folgen einer solchen Schließung sowohl für außerhalb Brasiliens ausgestellte Carnets ATA (ausländische Carnets ATA) als auch für bereits in Brasilien ausgestellte und in Umlauf befindliche Carnets ATA (brasilianische Carnets ATA) dargelegt und einige Leitlinien gegeben.
Neben allen anderen Leitlinien besagt der Vermerk, dass der brasilianische Zoll nach dem 31. Dezember 2021 KEINE ausländischen Carnets ATA für die vorübergehende Verwendung mehr annimmt; diese Regel gilt für ALLE Carnets ATA, die bereits vor dem 31. Dezember 2021 ausgestellt wurden. Nach dem 31. Dezember 2021 werden Carnets zur Regulierung einer bereits vor dem 31. Dezember 2021 gewährten vorübergehenden Verwendung akzeptiert. Die Haftung des brasilianischen bürgenden Verbandes für Carnets ATA, die bereits vor dem 31. Dezember 2021 in Brasilien zugelassen wurden, bleibt unverändert.
In dem Vermerk heißt es weiter: "Nach dem 31.12.2021 ist es nicht mehr möglich, vorübergehende Einreisen und vorübergehende Ausfuhren mit dem Carnet ATA zu gewähren. Folglich haftet der nationale bürgende Verband nach dem 31.12.2021 nicht mehr für Einfuhrabgaben und Steuern oder sonstige Beträge, die im Falle der Nichteinhaltung der Bedingungen für die vorübergehende Verwendung in Brasilien oder einer anderen Vertragspartei des Übereinkommens von Istanbul fällig werden, selbst wenn die vorübergehende Ausfuhr vor diesem Stichtag gewährt wurde".
Meldung DIHK vom 15.12.2021