Von Montag, 23.12.2024 bis einschließlich Mittwoch, 01.01.2025 bleiben alle Standorte der IHK Nordschwarzwald geschlossen. Lesen Sie mehr dazu.
Nr. 3164592
Innovationsnachrichten und Aktuelles

Digitale Transformation in der Industrie: Allianz Industrie 4.0 Award 2025

Gesucht werden Unternehmen aus Baden-Württemberg, die die digitale Transformation vorantreiben und Digitalisierungslösungen umsetzen. Um den unterschiedlichen Transformationsgeschwindigkeiten Rechnung zu tragen, umfasst der Wettbewerb zwei Auszeichnungskategorien: „Winner“ und „Excellence“.

Kategorie “Winner”

Hier werden herausragende Industrie 4.0-Einzel­lösungen ausgezeichnet. Für eine erfolgreiche Bewerbung spielen sowohl die Markt­relevanz als auch der Innovations­grad der Lösung eine Rolle. Bewerben können sich Unter­nehmen, Forschungs­ein­rich­tungen und andere Instituti­onen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Kategorie “Excellence”

Diese Kategorie wird für ganzheitliche Ansätze der digitalen Transformation verliehen, die mehrere oder alle Unternehmensbereiche übergreifen und die für das Unternehmen einen wesentlichen strategischen Wettbewerbsvorteil generiert haben. Hier geht es nicht um eine Einzellösung, sondern um durchgängige und impactreiche Gesamtkonzepte der Digitalisierung. Bewerben können sich baden-württembergische Industrieunternehmen.

Warum teilnehmen?

  • Mit der Auszeichnung erhalten Unternehmen Sichtbarkeit als moderner, zukunftsgerichteter Betrieb und Arbeitgeber.
  • Die Qualitätsauszeichnung des Landes Baden-Württemberg bestätigt den unternehmerischen Erfolg.
  • Die Sieger inspirieren andere Unternehmen als Best Practice und Vorreiter.
  • Entsprechend der Gewinner-Kategorie erhalten ausgezeichnete Unternehmen ein modernes, attraktives Promotion Paket.
  • Die Auszeichnung durch die baden-württembergische Wirtschaftsministerin findet im Rahmen eines Digitalisierungsevents der Allianz Industrie 4.0 statt.
Bewerbungsschluss: 17. März 2025!

Achtung: Frist

Bis 31.12.2024 ins DIVID-Register eintragen!

Dessau, 01.11.2024. Das am 15. Mai 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für Einwegkunststoffprodukte zu tragen, die in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelt werden.

Registrierung auf der Onlineplattform DIVID

Für die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds inklusive der Auszahlung an Anspruchsberechtigte – wie beispielsweise Kommunen, die Reinigungsleistungen erbringen – hat das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID eingerichtet.

Hintergrund des Einwegkunststofffonds

Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten - wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten - die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes. Bereits am Markt tätige Hersteller haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, sich zu registrieren.

Weiterer Infos und FAQ-Katalog

Detaillierte Infos zur Rechtsgrundlage, dem Registrierungsprocedere und der finanziellen Abwicklung finden Sie auf der Seite und im FAQ-Katalog des Einwegkunststofffonds: https://www.einwegkunststofffonds.de/de/faq
Quelle: UBA, ergänzt
Webinar

17.01.2025 Innovative Verpackungskonzepte - Möglichkeiten der Transformation hin zu einer kreislauforientierten Bioökonomie

Am 17.01.2025 präsentiert Prof. Dr. Markus Schmid von 10 bis 11:30 Uhr nachhaltige Verpackungslösungen für Unternehmen. In diesem kostenfreien Online-Vortrag zum Thema: “Innovative Verpackungskonzepte - Möglichkeiten der Transformation hin zu einer kreislauforientierten Bioökonomie”, erhalten Sie Einblicke in aktuelle Forschungsprojekte und Ideen für Ihre eigene Umsetzung.

Inhalt des Webinars

In seinem Vortrag beleuchtet Prof. Dr. Markus Schmid vom Sustainable Packaging Institute (SPI) der Hochschule Albstadt-Sigmaringen die Rolle der Verpackungsindustrie in der Transformation zu einer nachhaltigeren, kreislauforientierten Bioökonomie. Es werden praxisnahe Lösungen und innovative Verpackungskonzepte vorgestellt, die den ökologischen Fußabdruck der Verpackungen minimieren und gleichzeitig ihre Funktionalität erhalten. Der Fokus liegt auf den neuesten Erkenntnissen und Projekten aus der Forschung, die zeigen, wie biobasierte Materialien und optimierte Designs zur Ressourcenschonung und zur Reduzierung von Abfällen beitragen können.

Wann, wo und wieviel

Wann: Freitag, 17.01.2025
Uhrzeit: 10:00 - 11:30 Uhr
Wo: online, via MS Teams
Referent: Prof. Dr. Markus Schmid
Kosten: Keine, aber eine Anmeldung ist erforderlich.

Anmeldung

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Den Zugangslink zum Webinar erhalten Sie dann rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung.

Zur Person des Referenten Professor Dr. Markus Schmid

Professor Dr. Markus Schmid ist ausgebildeter Fleischermeister und Betriebswirt des Handwerks. Er studierte Lebensmitteltechnologie und Food Processing an der Hochschule Fulda und promovierte am Lehrstuhl für Lebensmittelverpackungstechnik der Technischen Universität München. Er arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV in Freising. Dort leitete er den Forschungsschwerpunkt „Biopolymere in Papier- und Folienanwendungen“. Seit 2018 ist er Professor an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen in der Fakultät Life Sciences, wo er das Sustainable Packaging Institute SPI leitet. Er veröffentlichte zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze in internationalen Fachzeitschriften u.a. zu verpackungsrelevanten Themen und ist berufenes Mitglied im Editorial Board mehrerer wissenschaftlicher Fachzeitschriften wie z.B. bei „Food Packaging and Shelf Life“ (Elsevier). Seit 2020 wird Prof. Dr. Markus Schmid kontinuierlich in der renommierten „World’s Top 2% Scientists List“ der Stanford University geführt, die die weltweit meistzitierten Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen auszeichnet. Des Weiteren ist er Vorsitzender des DLG-Ausschusses Lebensmittelverpackung in der Supply Chain, berufenes Mitglied des Wissenschaftlichen Ausschusses der Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller e. V. sowie Regionalgruppenleiter Süd-West des Bundes Deutscher Verpackungsingenieure. Professor Schmid ist Mitglied im Promotionszentrum des Promotionsverbandes Baden-Württemberg, dem das eigenständige Promotionsrecht verliehen wurde.
VERANSTALTUNGEN UND TERMINE

29.01.2025 Forum Zukunft Maschinenbau

Wie können Maschinenbauunternehmen durch Kooperationen
einen Mehrwert generieren​?
Der Maschinenbau ist einer der wichtigsten Motoren der deutschen Wirtschaft. Wie in der ganzen Industrielandschaft zu spüren, ist auch dieser ins Stottern gekommen. Kostendruck und Auftragsrückgänge führen zu Unsicherheit und Verwerfungen in der Lieferkette. Die Anforderungen an Produkte ändern sich durch Digitalisierung, KI und die Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft immer schneller und tiefgreifender.
Geschwindigkeit und Umfang der Veränderungen führen dazu, dass Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette immer wichtiger wird und entscheidende Wettbewerbsvorteile bringt.
Die IHK Nordschwarzwald und die wvib Schwarzwald AG bieten Ihnen beim Forum Zukunft Maschinenbau Best-Practice-Beispiele und Lösungsansätze zum Thema Innovation und Kooperation im Maschinenbau.
Lernen Sie von den Leuchttürmen der Branche, warum die Zeit der Einzelkämpfer vorbei ist. Erfahren Sie, wie man Partner findet, welche Fallstricke lauern und wie eine Kooperation rechtlich, fachlich und menschlich erfolgreich gelingt. Lassen Sie sich inspirieren und diskutieren Sie mit über die Unternehmensentwicklung der Zukunft!

Veranstaltungsdetails

Datum

29.01.2025
10:00 -17:00 Uhr

Ort

Campus Schwarzwald gGmbH
Herzog-Eberhard-Straße 56, 72250 Freudenstadt
Teilnahmegebühr
300.- €

Das Programm

  • 10:00 Uhr Eröffnung
    Claudia Gläser | Präsidentin IHK Nordschwarzwald, Gläser GmbH
    Werner Mäurer | Mitglied des Vorstands wvib Schwarzwald AG, HIWIN GmbH
  • 10:15 Uhr Kooperation als Wettbewerbsvorteil. Der Schlüssel für unternehmerische Zukunftsfähigkeit
    Dr. Friedrich Glauner | Weltethos Institut Tübingen
  • 10:45 Uhr Fertigung von Brennstoffzellen: Mit Kooperationen Kernkompetenzen bündeln
    Florian Weil | Geschäftsführender Gesellschafter, Weil Technology GmbH
  • 11:15 Uhr Kaffeepause
  • 11:30 Uhr Innovation braucht Begegnung – warum Innovations-Netzwerke Mehrwert stiften
    Dr. Kurt Schmalz | Geschäftsführer, J. Schmalz GmbH
  • 12:00 Uhr Rundgang durch den Campus Schwarzwald
  • 13:00 Uhr Networking Lunch
  • 13:45 Uhr Effizienz durch Zusammenarbeit am Beispiel des frischer Prozess Systems
    Tobias Herwig | Geschäftsführer, fischer Consulting GmbH
  • 14:15 Uhr IP in Kooperationen: Chancen und Herausforderungen
    Annegret Schmid | Patentcoach BW
  • 14:45 Uhr Startups als externe Innovationsquellen – wie funktioniert das?
    Adrian Thoma | Managing Director, NXTGN GmbH
  • 15:15 Uhr Kaffeepause
  • 15:30 Uhr Geschäftsmodelle und Prozesse erfolgreich digital erweitern - KI, Cloud Computing und Data Analytics jetzt für Wachstum nutzen
    Philipp Bauknecht | CEO, Medialesson GmbH
  • 16:00 Uhr Abschlussdiskussion
  • 17:00 Uhr Ende
Moderation: Dr. Julia Hagel

Anmeldung

LogoL Kofinanziert von der europäischen Union. Unterstützt durch dsa lLnd Baden-Württemberg
Gefahrstoffe

Änderungen der Gefahrstoffverordnung

Berlin, 05.11.2024. Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung setzen unter anderem das Risikokonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 1A oder 1B um und sehen zudem erweitere Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest vor.
Die Länder stimmten dem Entwurf der Bundesregierung zu, beschlossen jedoch insgesamt 15 Änderungen und eine Entschließung. Die Bundesregierung muss die Maßgaben des Bundesrates annehmen, damit die Verordnungsänderung in Kraft treten kann.
Neben den Neuregelungen für Tätigkeiten mit Asbest implementiert die Bundesregierung in der Verordnung das risikobezogene Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 1A oder 1B und passt Regelungen an die überarbeitete CLP-Verordnung an.
Wesentliche Regelungsinhalte für Tätigkeiten mit Asbest sind:

§ 5a Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen

Insbesondere die im ersten Referentenentwurf aus dem Jahr 2022 vorgesehene Erkundungspflicht von Auftraggebern von Bautätigkeiten hatte zu heftiger Kritik aus der Wohnungswirtschaft geführt. Der Regierungsentwurf enthält nun eine sogenannte Mitwirkungspflicht in einem neuen § 5a. Vor dem Beginn von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen müssen alle den Auftraggebern oder Bauherren vorliegende Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe mitgeteilt werden. Für die Feststellung von Asbest muss bei Objekten jünger als 1993 das Baujahr (Datum der Fertigstellung) bzw. zwischen 1993 und 1996 der Baubeginn mitgeteilt werden.

§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

Diese Information zu Gefahrstoffen müssen die Arbeitgeber (neuer Absatz 2a) in der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten berücksichtigen.
Nach § 6 Absatz 2b müssen Arbeitgeber "im Rahmen besonderer Leistungen" bereits nach dem Regierungsentwurf zusätzliche Informationen für die Gefährdungsbeurteilung ermitteln, wenn die Informationen des Veranlasserns (bspw. Bauherrn) dazu nicht ausreichen. Der Bundesrat ergänzt dies mit der Klarstellung, dass er sich dazu externen Sachverstandes bedienen muss, wenn die eigenen Kenntnisse nicht ausreichen.
In einem weiteren Absatz 2c ergänzen die Länder zudem, dass eine technische Erkundung Voraussetzung der Durchführung einer Tätigkeit sei, wenn nur so geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden können.

§ 11 Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest

Der neue § 11 verbietet die Verwendung von Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien. In sechs weiteren Absätzen werden dann wiederum Ausnahmen für verschiedene Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten geregelt, die teils detailliert definiert und eingeschränkt werden.
§ 11a Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest
Der neue § 11a sieht Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung, Risikokonzept und Schutzmaßnahmen vor. Zudem werden Zulassungs-, Fach- und Sachkundepflichten vorgesehen.
Die in § 11a eingeführte Anzeigepflicht kann zudem elektronisch verlangt werden, wenn die Behörden ein entsprechendes Formular bereitstellen.
Die Drucksachen des Bundesrates finden Sie hier.
Quelle: DIHK
Gefahrstoffe

CLP-Änderung veröffentlicht

Brüssel, 20.11.2024. Die seit längerem in Arbeit befindliche Änderung der europäischen CLP-Verordnung Änderungs-Verordnung (EU) 2024/2865 wurde aktuell im EU-Amtsblatt verkündet.
Sie enthält neue Vorgaben zur Einstufung und zur Kennzeichnung (z. B. mit Faltetiketten) von Stoffen und Gemischen mit gefährlichen Bestandteilen (classification, labeling and packaging of chemicals).
Der bundesdeutsche CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fasst die Änderungen zusammen.
Quelle: IHK FR