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Nr. 3164592
INNOVATIONSNACHRICHTEN UND AKTUELLES

Invest BW: Missionsorientierter Förderaufruf zu Klimaschutz und Digitalisierung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat am 23. Juli 2024 einen neuen Förderaufruf im Rahmen von Invest BW gestartet. Ziel dieses missionsorientierten Aufrufs ist die Förderung von innovativen Vorhaben, die sowohl den Klimaschutz als auch die Digitalisierung vorantreiben. Insgesamt stehen dafür 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Ab dem 23. Juli 2024 werden Anträge zur Förderung von innovativen Vorhaben entgegengenommen

Smarte Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung sind Ziel des neuen Förderaufrufs von Invest BW, dem größten einzelbetrieblichen Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs. Ab dem 23. Juli 2024 werden Anträge zur Förderung von innovativen Vorhaben entgegengenommen, die Klimaschutz und Digitalisierung adressieren. „Mit diesem Förderaufruf wollen wir zwei der wichtigsten Themen unserer Zeit kraftvoll vorantreiben“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Für den Aufruf stehen 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Der anstehende missionsorientierte Invest BW Förderaufruf soll wirkungsvolle Anreize für Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Dabei fokussiert sich der Förderaufruf auf digitale Zukunftstechnologien mit großen Marktpotenzialen und auf Innovationen zur Lösung des Klimawandels. Darüber hinaus soll die aktive Kooperation von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur beschleunigten Umsetzung von Forschungsergebnissen in innovative Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Prozesse gestärkt und damit die Wirkung des anwendungsorientierten Wissens- und Technologietransfers ausgebaut werden.

Antragsstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren

Die Antragsstellung erfolgt weiterhin in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe müssen die Antragssteller lediglich eine Skizze ihres Projektes einreichen. Auf Grundlage der Skizzenbewertung werden ausgewählte Vorhaben zur Antragstellung aufgerufen und haben hohe Chancen, eine positive Förderentscheidung zu erhalten.
Invest BW befindet sich mittlerweile in der dritten Förderphase. Bislang wurden insgesamt 320 Millionen Euro für Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt, die teilweise aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ stammen. Allein in der Erstauflage von Invest BW im Januar 2021 und den fünf weiteren Förderaufrufen der zweiten Förderphase wurden insgesamt 2.626 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 1,6 Milliarden Euro eingereicht. Das Wirtschaftsministerium hat mit den eingesetzten Fördermitteln Investitions- und Innovationsvorhaben von insgesamt knapp 700 Millionen Euro ausgelöst. Davon profitierten vor allem Start-ups sowie kleine und mittleren Unternehmen, die über die Hälfte der Fördermittel erhielten. Zudem waren Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen an mehr als 80 Prozent aller Projekte beteiligt, entweder als maßgeblich Verantwortliche oder als Konsortialpartner in Verbundvorhaben mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. „Diese Bilanz zeigt, wie hoch der Bedarf gerade der Start-ups und der kleinen und mittleren Unternehmen im Land nach Innovationsförderung ist“, betonte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, „gleichzeitig wird aus ihr ersichtlich, dass unsere Förderung Unternehmen im Land dazu anregt, in großem Maßstab eigene Mittel in Innovationen zu investieren.“

Antragstellung ab sofort möglich

Förderanträge für diesen missionsorientieren Förderaufruf der dritten Phase von Invest BW können bei VDI/VDE Innovation + Technik GmbH auf der Internetseite www.invest-bw.de ab dem 22. Juli 2024 eingereicht werden. Zur Antragstellung gilt das Stichtagsprinzip. Die eingereichten Vorhaben werden nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet. Weitere Details und Informationen zur Antragstellung, Auswahl und Bewertung der Anträge sowie den Förderaufruf und die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums finden Sie unter www.invest-bw.de.
Zusätzlich findet für alle Interessierten am 19. September 2024 von 10 bis 12 Uhr ein Web-Seminar statt, in dem Details zum Förderaufruf und zur Antragsstellung erklärt sowie Fragen beantwortet werden. Die Registrierung zum Web-Seminar ist möglich unter folgendem Link:

Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat am 15. Januar 2021 Invest BW als das größte branchenoffene einzelbetriebliche Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs offiziell gestartet. Mit Beschluss der Landesregierung vom 27. Juli 2021 wurde festgelegt, Invest BW als Innovationsförderprogramm fortzuschreiben. Für Fördermaßnahmen standen bis Anfang 2023 insgesamt bis zu 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ zur Verfügung.
Am 23. Oktober 2023 startete die dritten Phase Invest BW, für die 30 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Nach Abschluss eines technologieoffenen Förderaufrufs folgt nun ein missionsorientierter Förderaufruf zu smarten Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung.
Weitere Informationen:
REACH

Nur ein neuer Stoff auf der REACH-Kandidatenliste

Helsinki, 11.07.2024. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat die Aufnahme von Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid auf die Kandidatenliste gemäß der REACH-Verordnung bekannt gegeben. Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid wird hauptsächlich als Flammschutzmittel eingesetzt.
Die hier auf der ECHA-Homepage zu findende (und in der Regel halbjährlich erweiterte) Kandidatenliste umfasst nun insgesamt 241 SVHC-Einträge (substances of very high concern).
Die besagten Stoffe „kandidieren“ für eine Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung, was langfristig eine Zulassungspflicht bedeuten könnte.
Kurzfristig entsteht mit der Bekanntgabe u. a. die Pflicht zur Weitergabe von Informationen innerhalb der Lieferkette und ein Eintrag in die SCIP-Datenbank, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im gelieferten Erzeugnis enthalten ist.
Weitere Informationen und Hintergründe unter: REACH@Baden-Württemberg
Quelle: ECHA
Neue Regelung

Strengere Vorgaben für den Verkauf von biozidhaltigen Produkten

Berlin, 27.06.2024. Verkäufer von Holzschutzmitteln, Insektiziden und vielen weiteren Produkten, die Biozide enthalten, benötigen ab Januar 2025 eine spezielle Sachkunde und müssen in bestimmten Fällen so genannte Abgabegespräche mit ihren Kunden führen.
Dies schreibt die Biozidrechts-Durchführungs-Verordnung vor, deren Paragraphen 10 bis 13 ab 1. Januar 2025 anzuwenden sind. In § 11 Abs. 2 werden die Themen des „Abgabegesprächs“ aufgelistet, das sich offenbar nicht beim Kassenvorgang „so nebenher“ erledigen lässt, sondern etwas mehr Zeit benötigt (Anwendung, Alternativen, Gefahren, Maßnahmen, Lagern, Entsorgen, Verhalten bei Unfällen…).

Für bestimmte Produktarten: Abgabegespräch bei allen Kunden

Das Abgabegespräch ist zwingend für folgende drei Produktarten:
  • Produktart 14 „Rodentizide“ (Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung),
  • Produktart 18 „Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“ (Produkte zur Bekämpfung von Arthropoden (zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere) durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung) sowie
  • Produktart 21 „Antifouling-Produkte“ (Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten).
Für die drei oben genannten Produktarten gilt außerdem, dass sie nicht im Selbstbedienungsbereich angeboten werden dürfen und dass sich der Verkäufer vergewissern muss, dass der Käufer zu der in der Zulassung genannten Verwenderkategorie gehört (z. B. „geschulter berufsmäßiger Verwender“).
Dies gilt ausdrücklich auch bei Online- oder Versandverkauf.
Eine pauschale Ausnahme für Käufe durch gewerbliche Nutzer der Produkte gibt es bei den oben genannten drei Produktarten nicht.

Für andere definierte Produktarten: Abgabegespräch nur bei Privatkunden

Anders sieht es bei den folgenden drei Produktarten aus, für die allgemein ebenfalls Abgabegespräche vorgeschrieben sind, welche jedoch entfallen können, wenn dem Verkäufer bekannt ist oder der Käufer ihm bestätigen kann, dass der Käufer die Produkte gewerblich nutzen will:
  • Produktart 7 „Beschichtungsschutzmittel“ (Produkte zum Schutz von Beschichtungen oder Überzügen gegen mikrobielle Schädigung oder Algenwachstum zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften von Stoffen oder Gegenständen wie Farben, Kunststoffen, Dichtungs- und Klebkitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren und künstlerischen Werken),
  • Produktart 8 „Holzschutzmittel“ (Produkte zum Schutz von Holz, ab dem Einschnitt im Sägewerk, oder Holzerzeugnissen gegen Befall durch holzzerstörende oder die Holzqualität beeinträchtigende Organismen, Insekten einbegriffen) sowie
  • Produktart 10 „Schutzmittel für Baumaterialien“ (Produkte zum Schutz von Mauerwerk, Verbundwerkstoffen oder anderen Baumaterialien außer Holz gegen Befall durch Schadmikroorganismen und Algen).
Außerdem kann es für Produkte entfallen, die im vereinfachten EU-Biozid-Zulassungsverfahren zugelassen wurden.

Abgabegespräche auch bei Online-Verkauf

Im Fall von Online- oder Versand-Verkauf muss das besagte Abgabegespräch zuvor telefonisch oder per Videoübertragung nachweisbar erfolgen.

Sachkunde der abgebenden Person

Auf Seiten des Verkäufers benötigen die Personen, die die Abgabe, die damit verbundenen Überprüfungen und das Abgabegespräch durchführen, eine spezielle Sachkunde. Zu deren Definition verweist § 13 der Biozidrechts- Durchführungsverordnung auf drei andere Vorschriften, wobei jeweils betont wird, dass jene Sachkunde ausdrücklich auch Biozid-Themen bzw. die betreffenden Produktarten umfassen muss.
Diese Details sind geregelt

Selbstbedienungsverbot

Das oben genannte Selbstbedienungsverbot gilt außerdem auch für Produkte, bei denen dies im Rahmen ihrer biozidrechtlichen Zulassung so festgelegt wurde. Es gilt nicht für Biozidprodukte, die im vereinfachten Zulassungsverfahren zugelassen wurden.
Zum vereinfachten Zulassungsverfahren und ähnlichen Fragestellungen finden sich Informationen beim REACH-CLP-Biozid-Helpdesk.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein
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Nach­haltig­keits­manage­ment im Kon­voi – Regula­torische Vor­gaben sys­te­ma­tisch er­füllen

Pforzheim, 26.02.2024. Der Nachhaltigkeits-Zug fährt auf internationaler, europäischer und nationaler Schiene und ist nicht mehr aufzuhalten. Auch Unternehmen müssen sich verstärkt mit Aspekten der Nachhaltigkeit beschäftigen. Das IHK-Projekt Nachhaltigkeitsmanagement im Konvoi – kurz: NiK – hilft Ihnen dabei, ihr vorhandenes Managementsystem (z. B. nach DIN ISO 9001 oder DIN ISO 14001) in Richtung Nachhaltigkeit „aufzubohren“ und standardisiert und effizient vorzugehen.
Die nächste Runde startet im November 2024. Interessierte Unternehmen können sich schon jetzt auf eine unverbindliche Vormerkliste setzen lassen. Bitte melden Sie sich unter umwelt@pforzheim.ihk.de an. Im Oktober ist dann eine Online-Infoveranstaltung für Interessierte vorgesehen.

CSR, Taxonomie, CO2-Bilanzierung und Co.

Die 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen und der EU-Green-Deal sind die Kernelemente der politischen Vorgaben im Klima- und Ressourcenschutz, aber auch im Themenfeld Menschenrechten und globaler Verantwortung. Die Marschrichtung auf internationaler Ebene ist also eindeutig und unumkehrbar und wirkt sich nach und nach verstärkt auf nationale Vorgaben – auch am Standort Deutschland - aus.

13.000 Unternehmen in Deutschland ab 2026 direkt betroffen

Unternehmen müssen sich also mit Aspekten der Nachhaltigkeit beschäftigen. Die regulatorischen Vorgaben der EU, wie die CSR-Direktive oder die EU-Taxonomie, aber auch die Dokumentationspflichten innerhalb der Lieferketten, wie die EU-Entwaldungsverordnung oder das Lieferkettensorgfaltsgesetz fordern u. a. eine transparente Dokumentation, wie ein Unternehmen mit ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten umgeht.
Dabei treffen diese Vorgaben nicht nur die globalen Player oder große Unternehmen, sondern über Kundenanfragen und Mitteilungspflichten alle Akteure innerhalb einer Lieferkette.
Laut Zahlen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) werden ab 2026 allein nach den Vorgaben der CSR-Direktive europaweit ca. 49.000 Unternehmen direkt berichtspflichtig sein, davon in Deutschland rund 13.000. 
Nachhaltigkeit ist aber auch entscheidend für einen langfristigen Unternehmenserfolg in einer sich verändernden Welt, in der Ressourcen knapper werden und Umweltprobleme zunehmen.
Ein starkes Engagement für Nachhaltigkeit verbessert zusätzlich das Image eines Unternehmens, fördert die Kundenbindung und hilft bei der Fachkräftegewinnung.

Bohren Sie ihr vorhandenes Managementsystem auf!

Ein punktuelles, unkoordiniertes Reagieren auf Kundenanfragen oder gesetzliche Anforderungen zur Nachhaltigkeit im Unternehmen kostet Zeit und Nerven und bindet personelle Ressourcen.
Hier ist ein proaktives, effizientes Vorgehen und ein systematischer Ansatz erforderlich.

NiK – Gemeinsam und professionell begleitet zum Ziel

Das IHK-Projekt Nachhaltigkeitsmanagement im Konvoi – kurz: NiK –  hilft Ihnen dabei, ihr vorhandenes Managementsystem (z. B. nach DIN ISO 9001 oder DIN ISO 14001) in Richtung Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln, um ihre Leistungen im Thema Nachhaltigkeit rechtssicher zu dokumentieren sowie kontinuierlich zu verbessern.
Die prozessorientierte Ausrichtung und die Kompatibilität der Managementnormen der ISO-Familie (High Level Structure) bietet hier einen idealen Ansatz für die Umsetzung in der betrieblichen Praxis.
In vier Präsenz-Workshops bei der IHK lernen Sie sämtliche Grundlagen der Nachhaltigkeit kennen und erweitern ihr bestehendes Managementsystem um die notwendigen Nachhaltigkeitsbausteine. Dabei sind die Komponenten professionelle Beratung, Austausch in der Gruppe und Coaching vor Ort die wesentlichen Elemente des Projekts.
Ein Konvoi besteht aus 8 - max. 12 Unternehmen.
Fünf Beratungsunternehmen mit verschiedenen Schwerpunkten und Erfahrungen aus unterschiedlichsten Branchen und Unternehmensgrößen gestalten die praxisnahmen Workshops und stehen für einen im Projekt integrierten individuellen „Vor-Ort-Tag“ in ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Die NiK-Partnerberater

Zielgruppe und Ziel des Projekts

Das Projekt richtet sich an Qualitäts- und Umweltmanagementbeauftragte, Klimaschutz- und Nachhaltigkeitskoordinatoren, Stabsstellen der Geschäftsführung oder ähnliche Funktionen in Unternehmen verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen, sowie andere Personen, die sich mit Themen des Nachhaltigkeitsmanagements beschäftigen oder zukünftig beschäftigen werden.
Nutzen Sie die Chance, die gesetzlichen Vorgaben systematisch und effizient anzugehen, das Thema Nachhaltigkeit als Chance für ihr Unternehmen zu sehen und sich einen Vorteil im internationalen Wettbewerb zu sichern.

Inhalt der Workshops

Workshop 1, Einführung und Überblick

•    Einführung in die Nachhaltigkeit
•    Strategische Nachhaltigkeit im Unternehmen. Passagier oder Pilot
•    Rahmenwerke für eine nachhaltige Entwicklung
•    Nachhaltigkeits-Regulatorik & Berichtspflichten im Überblick
•    Hotspot Handlungsfelder der Nachhaltigkeit
•    Chancen der Digitalisierung

Workshop 2, Integration in ein bestehendes Managementsystem

•    High-Level-Struktur, Aufbau von CSR-Managementsystem und Fragebögen 
•    Wesentlichkeitsanalyse, Code of Conduct, Lieferantenmanagement
•    Nachhaltigkeitskennzahlen
•    Vom Managementreview zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Workshop 3, Strategie und Prozess-Implementierung

•    Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie
•    Reporting, Handlungsfelder, Prozesse
•    Prozessorientierung, KVP und Maßnahmenverfolgung
•    Implementierung von Nachhaltigkeits-KPIs
•    Digitalisierung und Automatisierung von Berichts- und Steuerungssystemen
•    IT- Schnittstellen zu Unternehmenssystemen
•    ESG in der Praxis

Workshop 4, Tools, Umsetzung und Kommunikation

•    Innen- und Außenkommunikation / Öffentlichkeitsarbeit 
•    Hilfreiche Tools und Checklisten
•    CO2-Bilanzierung
•    Eigenständige Unternehmensanalyse
•    Nachhaltigkeitsbericht (rechtlicher Rahmen, Erstellung, Datengrundlagen)
•    Employer Branding / Fachkräfte
•    Nachhaltigkeitsstatus des Unternehmens
•    Interne und externe Kunden

Individueller Vor-Ort-Termin

•    Implementierung im eigenen Unternehmen (Partnerberater frei wählbar)

Veranstaltungsort und Kosten

Ort: IHK-Haus Pforzheim, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim
Kosten: 2.290 Euro (pauschal pro teilnehmendem Unternehmen. Inklusive: Vor-Ort-Beratung, Workshops, Pausengetränke, Unterlagen).
Es können bis zu 2 Personen pro Unternehmen an den Workshops teilnehmen.
Statistik

Neue Berichtspflichten zu Verpackungen

Umweltstatistik-Gesetz wurde geändert

Stuttgart, 20.06.2024. Das Statistische Landesamt führt derzeit eine statistische „Vollerhebung“ bei allen Unternehmen durch, die verpackte Waren mit gewerblicher Zielgruppe in Verkehr bringen. Anlass dafür sind die Änderungen des Umweltstatistikgesetzes im Jahr 2022 und aktuell im Mai 2024.

Veröffentlichung der Änderungen

Der neue Gesamttext des Umweltstatistikgesetzes finden Sie unter UStatG - Umweltstatistikgesetz

Verpackungs-Berichtspflichten

Mit der vorangegangenen Änderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) zum 1. Januar 2022 wurden amtliche Erhebungen zur Erfassung von Verpackungs- und Einwegkunststoffprodukten eingeführt. Diese waren notwendig geworden, um verschiedenen europäischen Berichtspflichten nachkommen zu können. Hersteller bzw. Inverkehrbringer von „nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (B2B) müssen sich deshalb seit dem 1. Juli 2022 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren lassen (für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichten Verpackungen (B2C) galt diese Vorgabe schon seit 2019). Da der Registrierungsprozess bis Jahresende 2022 noch nicht hinreichend fortgeschritten war, wurde die vorgesehene Vollerhebung für das Berichtsjahr 2022 ausgesetzt. Sie wird deshalb aktuell für das Jahr 2023 durchgeführt, wofür § 5a Absatz 3 Satz 2 UStatG (sowie Absatz 7) entsprechend geändert wurden. Die nächste Vollerhebung findet dann in zehn Jahren statt; dazwischen wird jährlich eine Stichprobe der Unternehmen abgefragt.
Weitere Änderungen im Umweltstatistikgesetz sind:
  • Angaben zu passiv gefischten Abfällen
  • Bewertung der Wasserverluste bei der Trinkwasserbereitstellung (Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie bis 12.01.2026) bei Wasserversorgern mit mindestens 3,65 Millionen Kubikmeter Wasserabgabe pro Jahr
  • Geokoordinaten der Klärschlammaufbringungsflächen in der Landwirtschaft
  • Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen (Reduzierung um ein Merkmal)
  • Streichung der jährlichen Erhebung aller Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 9 Absatz 4 und 5 UStatG)
  • methodische Weiterentwicklung der Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte (neu in § 7 Absatz 5 und 6 anstelle von § 11 Absatz 2)
  • Erhebungsmerkmale der Zentralstatistik der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz

Bestehende Pflichten unberührt

Unabhängig der genannten Berichtspflichten nach UStatG, haben Inverkehrbringer von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (B2B) immer noch die seit 2022 geltende Pflicht zur Registrierung und Mengenmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID. Diese Pflicht ist von den o.g. Änderungen nicht berührt und bleibt bestehen.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein, ergänzt
Technologie und Innovation

3. Symposium Additive Fertigung 2024: Innovation und Zukunftsperspektiven

Am 21. Juni 2024 fand in der Kulturhalle in Remchingen das 3. Symposium Additive Fertigung unter reger Beteiligung von ausstellenden Unternehmen und Fachexperten aus der Region statt. Die Veranstaltung, organisiert von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald und der Handwerkskammer Karlsruhe, stand im Zeichen der neuesten Entwicklungen und Anwendungen im Bereich der additiven Fertigungstechnologien.

Aktuelle Forschungsprojekte und praxisnahe Anwendungsbeispiele

Die Teilnehmenden erhielten Einblicke in aktuelle Forschungsprojekte und praxisnahe Anwendungsbeispiele, die die Potenziale der additiven Fertigung für verschiedene Branchen verdeutlichten. Besonders hervorgehoben wurde die Rolle der Technologie in der Optimierung von Produktionsprozessen sowie der Entwicklung innovativer Produkte.
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Video: Duale Ausbildung - einfach erklärt
© Handwerkskammer Karlsruhe
Carl Christian Hirsch, Mitglied der Geschäftsführung der IHK, äußerte sich positiv über den Verlauf der Veranstaltung: „Das 3. Symposium Additive Fertigung hat erneut gezeigt, wie wichtig es ist, innovative Technologien wie additive Fertigung in den Fokus zu rücken, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer regionalen Wirtschaft zu stärken.“
Auch Joachim Wohlfeil, Präsident der Handwerkskammer Karlsruhe betonte bei der Eröffnung die Relevanz der Veranstaltung für das Handwerk: „Wir sind stolz darauf, dieses innovative und zukunftsweisende Event zum dritten Mal in Kooperation mit der IHK Nordschwarzwald anzubieten. Die additive Fertigung revolutioniert einige Gewerke des Handwerks nachhaltig und bietet deshalb ungeahnte Möglichkeiten für Kreativität, Effizienz und individuelle Lösungen. Die verschiedenen additiven Technologien ermöglichen es, maßgeschneiderte Produkte schnell und kosteneffektiv herzustellen, was besonders für kleine und mittelständische Betriebe von großem Vorteil ist. Lassen Sie uns gemeinsam die Chancen entdecken, die es dem Handwerk ermöglichen, zukunftsorientierte Produkte und Dienstleistungen am Markt anbieten zu können. Ich freue mich auf einen inspirierenden Austausch und viele spannende Diskussionen.“

Hersteller von 3D-Druckern benötigen zunehmend spezialisiertes Wissen über Materialien und deren Verarbeitung

„Anwender von Produktionsprozessen und Hersteller von 3D-Druckern benötigen zunehmend spezialisiertes Wissen über Materialien und deren Verarbeitung. Vor diesem Hintergrund haben Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft auf unserem Symposium ihr fundiertes Wissen vermittelt. Die Zukunft wird noch viele innovative Erkenntnisse hervorbringen.“, so Werner Morgenthaler, Leiter Technologietransfer und Innovationsberatung der IHK Nordschwarzwald.

Herausforderungen und Lösungsansätze im Bereich der additiven Fertigung

Zu den Höhepunkten des Symposiums zählten praxisnahe Demonstrationen und Diskussionen zu Herausforderungen und Lösungsansätzen im Bereich der additiven Fertigung. Die Veranstaltung endete mit einem Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und Kooperationsmöglichkeiten.
Prof. Dr.-Ing. Werner Engeln (Hochschule Pforzheim) erläuterte in seinem Vortrag, dass die Additive Fertigung ein weiteres Werkzeug ist um mit den aktuellen Herausforderungen der Produktentwicklung, wie beispielsweise der Individualisierung von Kundenwünschen oder der zunehmenden Komplexität von Produkt und Umfeld, umzugehen. Die Technologie eröffne dabei Möglichkeiten, die mit herkömmlichen, konventionellen Fertigungsverfahren nicht in einem Bauteil oder gar nicht abgebildet werden können.
Moritz Zumdick (Priomold GmbH) gab einen Überblick zum Verfahren des Selektiven Laser-Sinterns. Neben der Verfahrenshistorie ging Zumdick auf die erreichbaren Bauteilqualitäten und -genauigkeiten sowie mögliche Nachbearbeitungsverfahren ein. Anhand dieser Informationen erfolgt eine Eingrenzung der Anwendungsfelder für das Verfahren, so Zumdick.
Kevin Kröning (Firma MetShape ) zeigte in seinem Vortrag die Möglichkeiten und Grenzen des Lithography-based Metal Manufacturing (LMM). In der Serienfertigung liegen die erreichbaren Genauigkeiten im Bereich von weniger als einem Zehntel Millimeter, so Kröning. Bereits heute sei die Verarbeitung von Kupfer möglich. Titanlegierungen und Gold befinden sich in der Entwicklung und seien für das kommende Jahr geplant.
Max Boulter (Fa. TRUMPF) stellte die Geschäftsbereiche von TRUMPF vor und erklärte die metallische additive Fertigung am Anwendungsbereich der Fahrradindustrie. Insbesondere nahm er Bezug auf die Herstellung interner Serienbauteile.
Georg Schwalme, Bereichsleiter Spritzgießen und Additive Fertigung am SKZ Kunststoffzentrum in Würzburg, moderierte die Veranstaltung und führte thematisch in das Symposium ein. Anschließend hielt Prof. Dr.-Ing. Werner Engeln einen Vortrag über die Veränderungen im Produktentstehungsprozess durch additive Fertigung. Während einer Pause erhielten die Teilnehmenden die Möglichkeit, die rund 20 Aussteller auf dem „Marktplatz“ zu besuchen.
Die Technologielandschaft der additiven Fertigung wurde danach durch verschiedene Verfahrensüberblicke präsentiert, darunter strahlbasierte, harzbasierte und filamentbasierte Verfahren. Experten wie Thomas Schönbucher von der Priomold GmbH, Phillip Schwarz von der Rosswag GmbH und Thomas Lück von der Cirp GmbH gaben dabei Einblicke in ihre Technologiefelder.
Nach einer Mittagspause setzte sich das Programm fort mit Diskussionen über Change-Prozesse in der Entwicklungs- und Konstruktionsumgebung sowie nachgelagerte Prozessketten der additiven Fertigung.
Höhepunkt des Nachmittags waren Erfahrungsberichte aus der Praxis, präsentiert von Nicolas Haydt von der Trumpf GmbH und Thomas Weitlaner von der MT-Aerospace AG, sowie die erfolgreichen Umsetzungen und Produkte zur Besichtigung auf dem „Marktplatz“.
Gut 100 Unternehmensvertreter, aber auch Auszubildende, Studierende sowie Meisterschüler:innen, die zukünftig 3D-Druck in ihren Betrieben umsetzen werden, nahmen an dem Symposium teil. 18 Aussteller präsentierten dabei auf dem „Marktplatz“ ihre Exponate, informieren über neue Trends und standen für spezifische Fragestellungen zur Verfügung. Das Symposium bot zudem Gelegenheiten zum Austausch mit Fachexperten und zum Networking mit anderen Teilnehmenden.

Video und Bildergalerie: Eindrücke der vergangenen Symposien Additive Fertigung

3. Symposium Additive Fertigung (2024)

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Video: Duale Ausbildung - einfach erklärt
© Handwerkskammer Karlsruhe

2. Symposium Additive Fertigung (2022)

1. Symposium Additive Fertigung 20218 – Bildergalerie und Video

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© Handwerkskammer

Aussteller des 3. Symposiums Additive Fertigung (2024)

Aussteller des 3. Symposium Additive Fertigung