Verpackungsgesetz

Plastiktütenverbot kommt zum Jahreswechsel

Übergangsfrist abgelaufen

Berlin, 20.12.2021. Nachdem Bundestag und Bundesrat der Änderung des Verpackungsgesetzes im Sommer zugestimmt hatten, dürfen ab dem 1.1.2022 leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

“Hemdchenbeutel” ausgenommen

Von dem Verbot ausgenommen sind sogenannte "Hemdchenbeutel" von weniger als 15 Mikrometern, also sehr dünne Plastiktüten für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln. Hier sind noch keine Alternativen verfügbar.
Bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen ebenso unter das Verbot.

Umsetzung von EU-Vorgaben

Das Verbot war in der politischen Debatte umstritten. Die Vorgaben aus der EU-Verpackungsrichtlinie zur Reduzierung von Plastiktüten wird in Deutschland bereits jetzt übererfüllt - nach europäischen Vorgaben soll der Pro-Kopf-Verbrauch bis 2025 bei 40 Plastiktüten liegen. In Deutschland werden aktuell jährlich 20 Plastiktüten verbraucht. Die 2016 eingegangene Selbstverpflichtung des Handels diese Tragetaschen nur noch gegen Entgelt abzugeben, hatte die gewünschte Wirkung entfaltet.
Die Übergangsfrist bis Anfang 2022 sollte dem Handel ausreichend Zeit einräumen, die vorhandenen Restbestände ab zu verkaufen.
Quelle: DIHK, verändert