Solarpaket I
Terminplan des Solarpaket I
Berlin, 30.04.2024.Der Bundesrat hat am 26. April 2024 das sogenannte Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor am Morgen beschlossen hatte.
Änderungen des EEG und Rechtsvorschriften
Das Gesetz sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften vor. Darüber hinaus kann nun auch die Verordnung über technische Anforderungen (EAAV) wie bisher vorgesehen am 08.05.2024 im Kabinett verabschiedet werden.
Inkrafttreten und BMWK Merkblatt
Nach Verkündung im Gesetzesblatt können dann die unterschiedlichen Anpassungen in Kraft treten. Die einzelnen Änderungen hat das BMWK in einem Überblickpapier zusammengefasst und über seine Webseite zum Download bereitgestellt sowie im Detail die Gesetzesänderungen anbei.
Unternehmensgerechte Ausgestaltung
Die DIHK hatte sich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens intensiv für eine unternehmensgerechte Ausgestaltung des Pakets eingesetzt. So wurde beispielsweise das Recht zur Verlegung von Leitungen auf Grundstücke der öffentlichen Hand eingeschränkt, die Direktvermarktungsverpflichtung ab 100 kW flexibilisiert sowie Bürokratie abgebaut, indem zukünftig ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich ist.
Quelle: DIHK