Energiegesetze

EnWG-Änderung: Marktwirtschaftlicher Systemstrombetrieb

Berlin, 10.09.2020. Die Regelung gilt für die Spannungsregelung, Trägheit der lokalen Netzstabilität, Kurzschlussstrom, dynamische Blindstromstützung, Inselbetriebsfähigkeit und Schwarzstartfähigkeit. Alle Anbieter sollen sich an diesen Märkten beteiligen können. Die konkrete Ausgestaltung der Beschaffungssysteme soll der Bundesnetzagentur übertragen werden, die Netzbetreiber sind dann für die Beschaffung zuständig. Sollte sich eine marktliche Beschaffung als ineffizient erweisen, kann die Bundesnetzagentur Ausnahmen vorsehen.