TRGS

Zahlreiche Änderungen in technischen Regeln für Gefahrstoffe

Dortmund, 30.04.2018. Im April 2018 wurden auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin einige Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) in geänderter und ergänzter Fassung veröffentlicht:

TRGS 420 "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition"

In dieser TRGS wurde in der Anlage die laufende Nummer 12 gestrichen und die laufende Nummer 1 wie folgt neu gefasst und verlinkt: "Manuelles Kolbenlöten mit bleihaltigen Lotlegierungen in der Elektro- und Elektronikindustrie: DGUV-Information 213-714, Januar 2018"

TRGS 725 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“

In dieser Technischen Regel wurde in Nummer 4.1, Absatz 8, die Tabelle 5 wie folgt neu bezeichnet: „Tabelle 5: Resultierende Klassifizierungsstufe bei redundanten Funktionseinheiten, abhängig von der Klassifizierungsstufe“

TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"

Diese TRGS wurde wie folgt geändert und ergänzt:
In Anhang 2 Nummer 2.2.2 und 2.2.3 wurde jeweils im Absatz 1 Nr. 1 die neue Fußnote 8 angefügt mit folgendem Text: „Erfolgt die Einstufung aufgrund eines extremen pH-Werts, ist auch eine saure/alkalische Reserve nach J. R. Young et al. zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu siehe Anhang 4“.
Dieser Anhang 4 wurde neu aufgenommen: “Anhang 4 zur TRGS 201: Erläuterung zur Methode von YOUNG et al. zur Bestimmung der alkalischen bzw. sauren Reserve“

TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“

Diese TRGS wurde wie folgt geändert und ergänzt:
Nummer 1 Absatz 1 Satz 1 muss lauten: „Diese TRGS gilt für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen der Kategorie 1A oder 1B nach CLP-Verordnung sowie nach TRGS 905 oder bei Stoffen, Gemischen oder Verfahren gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 4 GefStoffV (TRGS 906).“
In Anlage 1 Nummer 1 wird folgende neue Bemerkung 6 ergänzt: (6) Summe aus Dampf und Aerosolen
In Anlage 1 Nummer 1 Tabelle 1 werden folgende Einträge ergänzt:
  • Benzotrichlorid (α,α,α -Trichlortoluol)
  • Chloropren
In Anlage 1 Nummer 3 werden folgende Einträge ergänzt:
  • Benzotrichlorid (α,α,α -Trichlortoluol)
  • Chloropren
Information des AGS zur TRGS 910:
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) prüft zur Zeit, ob eine Absenkung der in Anlage 1 Tabelle 1 der TRGS 910 aufgeführten stoffspezifischen Akzeptanzkonzentrationen möglich ist. Er wird auf seiner 62. Sitzung im Mai 2018 entscheiden, für welche dieser Stoffe eine Absenkung erfolgen kann und für welche Stoffe dies im Jahr 2018 noch nicht möglich ist. Eine entsprechende Bekanntgabe der abgesenkten bzw. der noch nicht abgesenkten Akzeptanzkonzentrationen unter Ausweisung des jeweils korrespondierenden Risikos erfolgt danach in der TRGS 910.
Die aktuellen TRGS finden Sie bei der BAuA
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein, zusammengefasst