REACH
Bestimmte Stoffe in Tätowierfarben und Permanent-Make-up werden verboten
Helsinki, 31.01.2021. Farben, die für Tätowierung oder Permanent Make-up verwendet werden, werden stärker reglementiert. Bestimmte Inhaltsstoffe dürfen – wenn überhaupt – nur in geringsten Konzentrationen und unter bestimmten Rahmenbedingungen enthalten sein.
Mit der „Verordnung (EU) 2020/2081 vom 14. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up“ wird ein neuer Eintrag 75 in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen.
Die in Spalte 1 des Eintrags 75 definierten Stoffe dürfen nicht in Gemischen zur Verwendung für Tätowierungszwecke in Verkehr gebracht werden, und Gemische, die solche Stoffe enthalten, dürfen nach dem 4. Januar 2022 nicht für Tätowierungszwecke verwendet werden, wenn der fragliche Stoff oder die fraglichen Stoffe unter den in Spalte 2 gennannten Umständen vorhanden sind.
Die Verordnung trat am 4. Januar 2021 in Kraft.
Quelle: VCI