REACH

Bestimmte Stoffe in Tätowierfarben und Permanent-Make-up werden verboten

Helsinki, 31.01.2021. Farben, die für Tätowierung oder Permanent Make-up verwendet werden, werden stärker reglementiert. Bestimmte Inhaltsstoffe dürfen – wenn überhaupt – nur in geringsten Konzentrationen und unter bestimmten Rahmenbedingungen enthalten sein.
Die in Spalte 1 des Eintrags 75 definierten Stoffe dürfen nicht in Gemischen zur Verwendung für Tätowierungszwecke in Verkehr gebracht werden, und Gemische, die solche Stoffe enthalten, dürfen nach dem 4. Januar 2022 nicht für Tätowierungszwecke verwendet werden, wenn der fragliche Stoff oder die fraglichen Stoffe unter den in Spalte 2 gennannten Umständen vorhanden sind.
Die Verordnung trat am 4. Januar 2021 in Kraft.
Quelle: VCI