svhc-Liste
Quelle: ECHA, IHK Südlicher Oberrhein, ergänzt
10 neue svhc-Stoffe auf der Kandidatenliste
Blei jetzt auch als svhc-Stoff erfasst
Helsinki, 27.06.2018. Zehn neue Stoffe wurden aktuell in die s. g. Kandidatenliste der REACH-Verordnung aufgenommen Dies sind (mit entsprechender CAS-Nummer):
- Octamethylcyclotetrasiloxane (D4) 556-67-2
- Decamethylcyclopentasiloxane (D5) 541-02-6
- Dodecamethylcyclohexasiloxane (D6) 540-97-6
- Lead 7439-92-1
- Disodium octaborate 12008-41-2
- Benzo[ghi]perylene 191-24-2
- Terphenyl hydrogenated 61788-32-7
- Ethylenediamine (EDA) 107-15-3
- Benzene-1,2,4-tricarboxylic acid 1,2 anhydride (trimellitic anhydride) 552-30-7
- Dicyclohexyl phthalate (DCHP) 84-61-7
Die Liste der Europäischen Chemikalien Agentur ECHA mit weiteren Angaben zu den Stoffen finden Sie unter https://echa.europa.eu/de/-/ten-new-substances-added-to-the-candidate-list
Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei auf die Nr. 4 gerichtet werden (Blei), dieser sehr weitverbreitete Stoff, der auch durch Regelungen im Rahmen der RoHS-Richtlinie betroffen ist, wird zu einem erheblichen Aufwand innerhalb der Lieferketten führen.
Die s. g. Kandidatenliste umfasst jetzt 191 Stoffe
Die Kandidatenliste umfasst jetzt 191 Stoffe bzw. Stoffgruppen.
Die Anforderungen des Art. 33 der REACH-Verordnung sind für diese zehn Stoffe ab sofort umzusetzen.
Die Anforderungen des Art. 33 der REACH-Verordnung sind für diese zehn Stoffe ab sofort umzusetzen.
Hintergrund
Die REACH-Verordnung regelt nicht nur die Genehmigung von Chemikalien, sondern auch die Verwendung in Prozessen und zugelassene Konzentrationen in Erzeugnissen. Zentrales Element ist hierbei der Anhang XIV der Verordnung, die s. g. svhc- oder Kandidatenliste.
Als besonders besorgniserregend geltende Stoffe (svhc: substance of very high concern) werden zunächst einer Mitteilungs- und Kommunikationspflicht innerhalb der Lieferkette unterworfen (Kandidatenliste), bevor sie - nach Ablauf eines Ablaufdatums (Sunset-Date) - nur noch mit Zulassung genutzt werden können. Dieser Kaskade folgen alle in die Kandidatenliste aufgenommenen Stoffe nach einem von der Verordnung festgelegten Schema und Zeitplan.
Quelle: ECHA, IHK Südlicher Oberrhein, ergänzt