svhc-Stoffe

SCIP-Handbuch nun auch in deutscher Sprache

Helsinki, 12.05.2022. Nach den Vorgaben der EU müssen seit Januar 2021 Wirtschaftsakteure besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Produkten in der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA melden. Die Meldepflicht besteht für alle Erzeugnisse in der EU, die SVHC mit einem Gehalt von über 0,1% enthalten. Unabhängig der teilweise noch diskutierten juristischen Umsetzung der EU-Vorgabe in Deutschland, sind Akteure in der Lieferkette - auch durch den Druck von Zulieferern und Kunden – de facto verpflichtet diese Datenbank seit 2021 zu füllen.

Handbuch jetzt auch in deutsch

Die Eingabe in diese SCIP-Datenbank führte aufgrund komplizierter Vorgaben und Definitionen immer wieder zu Problemen.
Nun stellt die ECHA das Handbuch der SCIP-Datenbank auch in deutscher Sprache zur Verfügung, sicherlich eine Erleichterung für betroffene Unternehmen.
Neben den FAQ-Listen der IHK-Organisation (siehe “Weitere Informationen”) sind Unternehmen nun gut gerüstet, die bürokratische Herausforderung der SCIP-Datenbank zu bewältigen.

Hintergrund

SCIP steht für Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products). Es handelt sich um eine Datenbank über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Produkten, die von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA auf Grundlage der Abfallrahmenrichtlinie entwickelt wurde. Sie ergänzt die Mitteilungs- und Meldepflichten unter der REACH-Verordnung für Stoffe auf der Kandidatenliste.
Weitere Informationen zu REACH, svhc-Stoffen und den Pflichten innerhalb der Lieferkette finden Sie auch im Netzwerk “REACH@BW”: https://www.reach.baden-wuerttemberg.de/svhc-in-erzeugnissen