Brexit
REACH und Brexit: ECHA veröffentlicht wichtige Informationen
Helsinki, 08.03.2019. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat auf ihrer Website diverse Empfehlungen veröffentlicht, wie sich betroffene Unternehmen im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vorbereiten können.
Stoff-Registrierungen in UK
Die Hilfestellungen der ECHA betreffen den Fall, dass es nach Ablauf des 29. März 2019 zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kommt. Sie umfassen etwa ein erweitertes “Q&A“ sowie konkrete Handlungsanleitungen für Unternehmen, um für den EU-27-Markt weiter auf Stoffregistrierungen von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich zurückgreifen zu können.
Brexit-Fenster soll eingerichtet werden
Dazu plant die ECHA nach eigenen Angaben, u. U. ein “Brexit-Fenster“ in REACH-IT für Unternehmen einzurichten. Betroffene Unternehmen sollten dabei unbedingt die Informationen und Hinweise der ECHA in ihrer Mitteilung beachten:
Lieferketten überprüfen
Auch nachgeschaltete Anwender sollten dementsprechend ihre Lieferketten auf REACH-Registrierungen überprüfen, die über ein Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich erfolgt sind.
Daneben weist die ECHA darauf hin, dass die Ausfuhr von Stoffen aus dem EU-27-Markt in das Vereinigte Königreich nach dem Brexit ebenfalls besondere Vorbereitung erfordert.
Daneben weist die ECHA darauf hin, dass die Ausfuhr von Stoffen aus dem EU-27-Markt in das Vereinigte Königreich nach dem Brexit ebenfalls besondere Vorbereitung erfordert.