REACH

REACH definiert neue Anforderungen für Nanomaterialien

Neue Informationspflichten ab 01.01.2020 beachten

Helsinki, 07.11.2019. Ab dem 1. Januar 2020 kommt es für Unternehmen zu weiteren Informationspflichten für Nanomaterialien im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH.
Dazu weist die Europäische Chemikalienagentur (EChA) auf mögliche Hilfestellungen für betroffene Unternehmen hin, die registrierungspflichtige Stoffe in Nanoform herstellen oder importieren.

Neue Gefahreneinschätzungen und Informationen erforderlich

Die neuen Anforderungen betreffen die Charakterisierung von Nanoformen, die stoffliche Gefahreneinschätzung, Informationsanforderungen zur Registrierung und Pflichten für nachgeschaltete Anwender (Annex I, III und VI - XII der REACH-Verordnung). Die Klarstellungen und Regelungen gelten sowohl für neue als auch für bereits bestehende Registrierungen, was für Unternehmen entsprechende Dossieraktualisierungen erforderlich machen kann.

ECHA informiert und gibt Hilfestellung

Die ECHA entwickelt bzw. hält für betroffene Unternehmen bereits verschiedene Hilfestellungen bereit: REACH und Nanomaterialien (engl.)
Auch weist die ECHA darauf hin, dass Unternehmen zur Informationsübermittlung für Nanoformen die neue Version des Online-Tools IUCLID nutzen müssen, welches seit dem 30. Oktober 2019 zur Verfügung steht.
(Quelle: DIHK)