Änderung
REACH: Geänderte Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter
Helsinki, 17.07.2020. Mit der Verordnung (EU) 2020/878 vom 18.06.2020 wird Anhang II der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)) mit Wirkung zum 01.01.2021 geändert. Dieser Anhang II enthält die Anforderungen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für chemische Stoffe und Gemische auf Basis des Artikels 31 REACH-Verordnung.
Die Änderung hat mehrere Gründe bzw. Ziele u. a.:
- Neu berücksichtigt werden die neuen Vorgaben für Stoffe mit Nanoformen (siehe Verordnung (EU) 2018/1881).
- Übernommen werden die sechste und siebte Überarbeitung des Globalen Harmonisierten Systems für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS).
- Des Weiteren wird gemäß dem neuen Anhang VIII der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 unter anderem die Möglichkeit bestehen, dass der eindeutige Rezeptur-Indikator („UFI“) bei gefährlichen Gemischen zur Verwendung an Industriestandorten nur auf dem Sicherheitsdatenblatt angegeben wird. Ferner wird der „UFI“ bei bestimmten Gemischen, die nicht verpackt werden, auf dem Sicherheitsdatenblatt angegeben werden müssen. Dies wird nun im REACH-Anhang II berücksichtigt und festgelegt, wo der „UFI“ auf dem Sicherheitsdatenblatt erscheinen soll (vgl. Informationen zum „UFI“ hier).
- Neu aufgenommen werden Anforderungen, falls Stoffe und Gemische endokrine Disruptoren enthalten.
- Außerdem wird festgelegt, dass spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und Schätzwerte für die akute Toxizität nach Maßgabe der CLP-Verordnung, sofern vorhanden, in den Sicherheitsdatenblättern angegeben werden müssen.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 erhält der Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die Fassung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 vom 18. Juni 2020. Abweichend hiervon dürfen Sicherheitsdatenblätter, die dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 nicht entsprechen, bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin zur Verfügung gestellt werden.
Die Verordnung (EU) 2020/878 im Amtsblatt der EU finden Sie hier.
Informationen der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu Sicherheitsdatenblätter (safety data sheet) können Sie hier abrufen: https://echa.europa.eu/de/safety-data-sheets
Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind hier abrufbar: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Sicherheitsdatenblatt/Sicherheitsdatenblatt_node.html
Quelle: IHK Karlsruhe