Chemikalien-Export
Änderungen der europäischen PIC-Verordnung veröffentlicht
Neue Chemikalien beim Export betroffen
Brüssel, 06.02.2018. Die EU hat aktuell eine Änderung der Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien ((EU) Nr. 649/2012, “PIC-Verordnung“) veröffentlicht. Sie betrifft den Export bestimmter Chemikalien, die in der EU überwiegend verboten oder beschränkt sind. Die Änderungen gelten ab 1. April 2018. In der Verordnung wird bestimmt, für welche Stoffe eine Notifizierungspflicht, eine Zustimmungspflicht oder ein Verbot zur Ausfuhr gilt.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/172 vom 28. November 2017 betrifft folgende Bereiche der PIC-Verordnung:
- Anhang I, Teil 1 (Chemikalien, die dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegen): Diverse Chemikalien werden hinzugefügt und der Eintrag für Methamidophos wird geändert.
- Anhang I, Teil 2 (Chemikalien, die für die PIC-Notifikation in Frage kommen): Diverse Chemikalien werden hinzugefügt.
- Anhang I, Teil 3 (Chemikalien, die dem PIC-Verfahren unterliegen): Methamidophos wird hinzugefügt.
- Anhang V (Chemikalien, für die ein Ausfuhrverbot gilt): Diverse Chemikalien und Artikel werden hinzugefügt.
Mehr zur PIC-Verordnung auch bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA
Die neue EU-Verordnung finden Sie im EU-Amtsblatt L 32
(Quelle: DIHK, verändert)