Gefahrstoffe

Neufassung der TRGS 500 Schutzmaßnahmen

Dortmund, 23.12.2019. Die Technische Regel Gefahrstoffe 500 (TRGS 500) konkretisiert die möglichen bzw. notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Die TRGS 500 wurde grundlegend überarbeitet und als Ausgabe „September 2019“ im Gemeinsamen Ministerialblatt 2019 S. 1330-1366 [Nr. 66/67] vom 13.12.2019 neu veröffentlicht.
Dabei wurde die TRGS 500 an die Paragrafen-Folge der Gefahrstoffverordnung angepasst. Dazu kommen u. a.:
  • Beschreibung des „STOP-Prinzips“,
  • Übernahme der allgemein gültigen Schutzmaßnamen für Staub aus der TRGS 504 (diese ist aufgehoben),
  • Anpassung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit KMR-Stoffen,
  • Aufnahme von Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen,
  • Aufnahme von Schutzmaßnahmen zu sonstigen durch Gefahrstoffe bedingte Gefährdungen (z. B. kalt, heiß, erstickend),
  • Einführung eines neuen Abschnitts „Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen“.
Die bisherige Anlage 4 „Technische und organisatorische Maßnahmen beim Umfüllen von Natriumhypochloritlösung“ ist überarbeitet worden und wird zeitnah in die TRGS 509 überführt.
Den Text der neuen TRGS 500 und weitere Informationen auf der Homepage der BAuA.
Quelle. BAuA