TRGS 561
Neue TRGS 561 zu Tätigkeiten mit krebs-erzeugenden Metallen
Dortmund, 14.11.2017. Eine erstmals veröffentlichte Technische Regel Gefahrstoffe 561 betrachtet Tätigkeiten mit den krebserzeugenden Metallen Arsen, Beryllium, Cadmium, Chrom (VI), Kobalt, Nickel und ihren Verbindungen. Sie beschreibt Schutzmaßnahmen und gibt viele wichtige Hinweise, welche Maßnahmen zur Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte zu beachten sind. Die TRGS betrifft insbesondere folgende Branchen und Bereiche:
• Nichteisenmetall-Metallerzeugung,
• Hartmetallproduktion,
• Roheisen- und Stahlerzeugung,
• Galvanik und Beschichtung mit Chromaten,
• Batterieherstellung,
• Recycling,
• Herstellung und Verwendung von Katalysatoren und Pigmenten.
Im umfangreichsten Kapitel 5 „Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche“ werden all diese Branchen sowie die Dentaltechnik und die Glasherstellung betrachtet.
• Nichteisenmetall-Metallerzeugung,
• Hartmetallproduktion,
• Roheisen- und Stahlerzeugung,
• Galvanik und Beschichtung mit Chromaten,
• Batterieherstellung,
• Recycling,
• Herstellung und Verwendung von Katalysatoren und Pigmenten.
Im umfangreichsten Kapitel 5 „Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche“ werden all diese Branchen sowie die Dentaltechnik und die Glasherstellung betrachtet.
Die neue 49-seitige TRGS finden Sie bei der BAuA als pdf-Datei.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein