Corona
Neue BAuA-Allgemeinverfügung zu Händedesinfektionsmitteln
Dortmund, 16.09.2020. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Zuge von Corona eine neue Allgemeinverfügung zu Händedesinfektionsmitteln veröffentlicht, die ab 7.10.2020 gelten soll. Die Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 05. April 2021 außer Kraft; sie steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.
Die neue Allgemeinverfügung und eine FAQ-Liste können Sie hier abrufen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/2020-09-16-Haendedesinfektion.html
Um einen Überblick über die im Rahmen dieser Allgemeinverfügung hergestellten und importierten Mengen an Desinfektionsmitteln zu bekommen, ist es laut BAuA vorgesehen, dass die Hersteller bzw. Importeure der Mittel monatlich die entsprechenden Mengen bei der BAuA unter Verwendung eines elektronischen Formulars melden. Diese Meldung soll ab dem 07.10.2020 über die Internetseite des Helpdesks möglich sein.
Quelle: BAuA