Trinkwasser

Corona: Legionellenwachstum in Trinkwasserinstallationen

Eingeschränkte Nutzung kann Folgen haben

Berlin, 15.06.2020. Wenn Trinkwassernetze längere Zeit nicht genutzt werden, können sich in dem stehenden Wasser schädliche Keime bilden. In der aktuellen Corona-Phase waren viele Einrichtungen, wie Schwimmbäder, Hotels, Schulen, Sporteinrichtungen oder ganze Unternehmensbereiche (Sanitäranlagen, Kantinen, etc.) teilweise oder komplett stillgelegt.

Legionellenwachstum möglich

Das Robert-Koch-Institut (RKI) warnt in diesem Zusammenhang insbesondere vor ggf. erhöhtem Legionellenwachstum in den Trinkwasserinstallationen von Einrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie geschlossen waren.
Betreiber sollten unbedingt im Vorfeld der Wiederinbetriebnahme die erforderlichen technischen Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos beachten.

Technische Vorgaben und Hinweise vom Umweltbundesamt

Die Maßnahmen vor Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasseranlage sind in den bekannten Technischen Regelwerken beschrieben – u. a. in den Richtlinien DIN EN 806-5 und VDI 6023 sowie in den Arbeitsblättern W551 und W557 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).
Allgemeine Hinweise zu gesundheitlichen Aspekten von Trinkwasserinstallationen finden sich auch in dem kostenlos vom Umweltbundesamt (UBA) herausgegebenen Ratgeber Trink was – Trinkwasser aus dem Hahn.

Hintergrund

Bei der Nutzung von Duschen oder Wasserhähnen einer Trinkwasseranlage können Menschen Legionellen einatmen und an einer Lungenentzündung – der sogenannten Legionärskrankheit – erkranken.

Vorgaben der Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung schreibt Unternehmen/Betreibern, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit (z. B. auch Vermietung) über eine Großanlage angeben, deshalb regelmäßige Untersuchungen der Trinkwasserinstallation vor (in der Regel alle drei Jahre). Dies kann z. B. auch Vermietungen von Mehrfamilienhäusern, Hotels oder Sporteinrichtungen mit zentraler Warmwasseraufbereitung betreffen.
Eine erhöhte Legionellenkonzentration müssen Betreiber dem Gesundheitsamt melden und Gegenmaßnahmen einleiten (u. a. Untersuchung, Gefährdungsanalyse, Verbraucherinformation).
Quelle: IHK KA, ergänzt