FÖRDERMITTEL AKTUELL

Innovations­gutscheine Baden-Württemberg: Die Förderung wird vereinfacht

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg vereinfacht die Förderung von Unternehmen über sog. Innovationsgutscheine.
Im Rahmen der Überarbeitung werden die aktuell fünf Gutscheinlinien auf insgesamt drei Innovationsgutscheine zusammengeführt, wobei das bisherige Förderspektrum erhalten bleibt. Neu sind quartalsweise Förderaufrufe bei den Gutscheinen Hightech BW und Start-up BW.
Folgende Förderkulisse ist ab 15. Oktober vorgesehen:
  •  Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
  • Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe.
  • Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.
Die operative Abwicklung des Programms erfolgt dann über die L-Bank.
ACHTUNG: Im Zuge der Neuausrichtung gibt es einen Antragsstopp ab dem 01. August 2023. Neuanträge können voraussichtlich ab 15. Oktober 2023 gestellt werden.
Weitere Infos dazu finden Sie rechtzeitig in der Rubrik “Fördermittel” auf der Produktentwicklungs-Landingpage der baden-württembergischen IHKs.