FÖRDERMITTEL AKTUELL
Neustart Innovationsgutscheine Baden-Württemberg: Zuschüsse für Unternehmen wieder möglich
Seit Dezember können kleine und mittlere Unternehmen wieder Zuschüsse für Innovationsprojekte beantragen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Förderung nach Überarbeitung wieder gestartet.
Anders als bisher, müssen Anträge über die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, gestellt werden.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen.
Die wichtigsten Fakten:
- maximaler Zuschuss: 20.000 Euro.
- Förderquote: bis zu 50 %
- Bezuschusst werden die Kosten beauftragter externer FuE-Dienstleister.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit max. 100 Mitarbeitern und einem Vorjahresumsatz von höchstens 20 Mio. Euro.
- Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Gutschein beantragt werden.
Folgende Gutscheine gibt es jetzt:
- Innovationsgutschein BW - für wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung, z. B. Machbarkeitsstudien, Material- und Designstudien, Recherchen (z. B. Technologien, Patente, Märkte) -> max. Zuschuss von 7.500 Euro
- Innovationsgutschein Start-up BW - für junge Unternehmen (bis zu fünf Jahre nach ihrer Gründung) für die Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. -> max. Zuschuss von 20.000 Euro
- Innovationsgutschein Hightech BW - für kleine und mittlere Unternehmen (die seit mindestens fünf Jahren bestehen) für die Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. -> max. Zuschuss von 20.000 Euro
Hintergrund: Die Gutscheine gibt es in Baden-Württemberg bereits seit 2008. Sie sind eine Erfolgsgeschichte und zeigen, wie sich niederschwellig Innovationsanreize für kleine Unternehmen setzen lassen. Die Straffung von bisher 5 auf nunmehr 3 Gutscheine vereinfacht die Förderung.
Weitere Informationen zu den Innovationsgutscheinen und anderen Förderprogrammen finden Sie in der Rubrik Fördermittel der gemeinsamen Landingpage der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern.