Sie befinden sich auf der Seite der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald.
Möchten Sie diese Seite in einem Cookie als Ihre Heimat-IHK setzen?
Sie befinden sich auf der Seite der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald.
Bisher ist die als Ihre Heimat-IHK hinterlegt. Wollen Sie die Seite der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald in einem Cookie
als Ihre neue Heimat-IHK setzen?
Sie werden zum Angebot der weitergeleitet.
Wir setzen ein Zeichen für Weltoffenheit: 27-%-Logo zeigt hohen Anteil von Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund. Lesen Sie mehr dazu.
Nr. 5384564
Innovationsnachrichten und Aktuelles
EU fördert Schutz des geistigen Eigentums bei KMU
Die EU-Kommission und EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – haben am 10.01.2022 einen neuen KMU-Fonds – Ideas Powered for Business SME Fund – , der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.
Unternehmen mit Sitz in der EU können über den mit 47 Mio. Euro ausgestatteten Fonds entsprechende Gutscheine erhalten. Das EUIPO verwaltet den Fonds über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die erste Aufforderung ist seit dem 10.01.2022 auf der Website des EUIPO veröffentlicht.
Folgende Unterstützung für Unternehmen bietet der Fonds:
Erstattung von 90 Prozent der von Mitgliedstaaten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums („IP-Scan-Dienste“) erhobenen Gebühren
Erstattung von 75 Prozent der von Ämtern für geistiges Eigentum (einschließlich nationaler Ämter für geistiges Eigentum, des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum und des Benelux-Amts für geistiges Eigentum) für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern erhobenen Gebühren
Erstattung von 50 Prozent der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum für die Erlangung des internationalen Marken- und Geschmacksmusterschutzes erhobenen Gebühren
Erstattung von 50 Prozent der von nationalen Patentämtern für die Eintragung von Patenten im Jahr 2022 erhobenen Gebühren
mögliche Abdeckung weiterer Dienstleistungen ab 2023, z. B. die Teilerstattung der Kosten für die Neuheitsrecherche in Bezug auf Patente und für die Anmeldung von Patenten; private Beratungsleistungen im Bereich des geistigen Eigentums durch Rechtsanwälte für geistiges Eigentum (u. a. für Patenteintragungen, Lizenzvereinbarungen, Bewertungen von Rechten des geistigen Eigentums, Kosten alternativer Streitbeilegung).
Die Finanzhilfen können während des Zeitraums 2022-2024 beantragt werden.
First-in-First-out
Die Anträge werden anhand des First-in-First-out-Kriteriums geprüft und bewertet. KMU, die über keine Erfahrung im Bereich geistigen Eigentums verfügen, sind gebeten, zunächst eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums zu beantragen, bevor sie einen Antrag auf die Bereitstellung anderer Dienstleistungen einreichen.
Das Technologietransferangebot, welches Teil des Programms „Innovationen und Energiewende“ ist, wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt.