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Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg
Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg werden technologieoffene Ideen und deren Umsetzung für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung ausgezeichnet.
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Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg
© Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg
- Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr zum 40. Mal verliehen. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert.
- Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll.
- Der Preis wird am 25. November 2024 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung überreicht.
- Die Bewerbung erfolgt online. Die Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft geprüft.
Am Wettbewerb können teilnehmen:
- Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten,
- mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und
- mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Bewertungskriterien sind:
- technischer Fortschritt,
- besondere unternehmerische Leistung,
- nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg.
Die Bewerbungsfrist für die diesjährige Preisverleihung ist am 16.juni 2024 abgelaufen.
Falls Sie Ihre Online-Bewerbung nicht rechtzeitig endgültig versendet haben oder die unterschriebene Teilnahmeerklärung noch aussteht, können Sie das Regieurngspräsidium gerne kontaktieren:Regierungspräsidium Stuttgart
Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg
Haus der Wirtschaft
Willi-Bleicher-Straße 19
70174 StuttgartTelefon: 0711 123-2602
Telefax: 0711 123-2560
E-Mail: info@patente-stuttgart.de