Existenzgründung und Unternehmensförderung
Existenzgründung durch Betriebsübernahme
- Die wichtigsten Arten der Betriebsübernahme
- 1. Die familieninterne Betriebsübernahme
- 2. Pacht/Miete eines Betriebes
- 3. Kauf eines Betriebes
- Betriebsübernahme - die leichtgemachte Existenzgründung?
- Wie kann der richtige Betrieb gefunden werden?
- Was Sie über das Unternehmen wissen sollten
- Den Wert eines Unternehmens feststellen
- 1. Das Substanzwertverfahren
- 2. Das Ertragswertverfahren
- 3. Das Mittelwertverfahren
- 4. Das Stuttgarter Verfahren
- 5. Das vereinfachte Ertragswertverfahren
- Die Übergabe gemeinsam gestalten
- Eigene Schritte im übergebenen Unternehmen
- Literatur
Rund ein Viertel der Unternehmer sind heute älter als 55 Jahre. Ein Großteil von ihnen plant, die Unternehmertätigkeit während der nächsten fünf bis zehn Jahre aufzugeben.
Folge: Seit den achtziger Jahren findet in vielen kleineren und mittleren Betrieben ein Generationswechsel statt. Weitere Gründe für anstehende Unternehmensübertragungen sind beispielsweise Tod oder Krankheit der Betriebsinhaber oder aber Ehescheidungen beziehungsweise familiäre Auseinandersetzungen. Von den betroffenen Unternehmen werden voraussichtlich circa 42 Prozent an Familienmitglieder übergeben, 14 Prozent werden an Nachfolger aus dem eigenen Betrieb übergehen, 16 Prozent werden voraussichtlich an Fremde verkauft. Unternehmenskäufe sind in der Umsatzgrößenklasse zwischen ein und fünf Millionen Euro besonders häufig.
Von den in den nächsten fünf Jahren betroffenen circa 380.000 Unternehmen haben zehn Prozent noch keinen Nachfolger. Damit einhergehend sind auch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet, denn viele Unternehmen laufen Gefahr, mangels vorhandener Nachfolger schließen zu müssen. Demzufolge gilt es, Unternehmer zu finden, die die Übernahme eines bestehenden Betriebes als Alternative zur Neugründung in Erwägung ziehen und bereit und in der Lage sind, einen solchen Betrieb zu übernehmen und zu führen.
Von den in den nächsten fünf Jahren betroffenen circa 380.000 Unternehmen haben zehn Prozent noch keinen Nachfolger. Damit einhergehend sind auch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet, denn viele Unternehmen laufen Gefahr, mangels vorhandener Nachfolger schließen zu müssen. Demzufolge gilt es, Unternehmer zu finden, die die Übernahme eines bestehenden Betriebes als Alternative zur Neugründung in Erwägung ziehen und bereit und in der Lage sind, einen solchen Betrieb zu übernehmen und zu führen.
Die wichtigsten Arten der Betriebsübernahme
1. Die familieninterne Betriebsübernahme
Nahezu die Hälfte der zur Nachfolge anstehenden Unternehmen werden gemäß einer Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung an Familienmitglieder übergeben. Dabei unterscheidet man zwischen der vorweggenommenen Erbfolge, bei der der Unternehmer zu Lebzeiten den Betrieb vollständig einem Erben überträgt, und der schrittweisen Übergabe durch Gründung einer Personen- oder einer Kapitalgesellschaft. Eine dritte Variante bildet der Unternehmenskauf gegen wiederkehrende Leistungen bzw. der Kauf gegen Einmalzahlung (siehe 3.).
2. Pacht/Miete eines Betriebes
Diese Variante der Betriebsübernahme wird praktiziert, wenn der Unternehmer nicht bereit oder nicht in der Lage ist, den Betrieb schon heute abzugeben. Erfolgt eine Betriebsübernahme durch Pacht, so muss der Unternehmer keinen Gesamtpreis finanzieren. Das Unternehmen geht nicht in sein Eigentum über, sondern wird ihm inklusive Betriebseinrichtungen und Maschinen gegen monatliche Zahlungen zur Verfügung gestellt, wobei die Tätigkeit innerhalb des Pachtbetriebes zeitlich begrenzt ist. Veränderungen oder Vergrößerungen des Unternehmens kann der Pächter nicht ohne Einwilligung des Eigentümers vornehmen. Die Miete eines Unternehmens hingegen bedeutet lediglich die Anmietung der Geschäftsräume. Diese Form der Betriebsübernahme ist häufig im Einzelhandel anzutreffen.
3. Kauf eines Betriebes
Beim Kauf eines Betriebes wechselt das Eigentum des kompletten Unternehmens mit allen Wirtschaftgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten vom Senior-Unternehmer zum Nachfolger. Es gibt verschiedene Arten des Erwerbs: Beim Kauf gegen Einmalzahlung wird das Unternehmen gegen eine einmalige Zahlung vom Nachfolger erworben, der somit sofortige Verfügungsgewalt erhält. Nachteilig hieran ist die Tatsache, dass ein einmal vereinbarter Kaufpreis nur schwer oder gar nicht korrigiert werden kann. Wird ein Kauf gegen wiederkehrende Leistungen vereinbart, so wird der Kaufpreis des Unternehmens nicht auf einmal gezahlt. Bei der Ratenzahlung wird der Preis aufgeteilt und die regelmäßigen oder unregelmäßigen Zahlungen erstrecken sich über einen festgelegten Zeitraum. Beim Kauf gegen Rente wird zwischen der Veräußerungsrente, bei der der Seniorunternehmer eine für das übertragene Unternehmen angemessene Gegenleistung erhält, und der Versorgungsrente unterschieden. Bei der letzten Variante dient die Rente dazu, den Lebensunterhalt des ausscheidenden Unternehmers zu sichern. Beide Formen können als Leibrente (Laufzeit hängt von der Lebensdauer des Seniors ab) oder Zeitrente (feste Laufzeit) gestaltet werden. Beim sog. Management-Buy-Out (MBO) wird das Unternehmen von einem betriebsinternen Mitarbeiter übernommen, beim Management-Buy-In (MBI) von externen Managern. Möglich ist auch eine Mischform dieser Varianten der Betriebsübernahme.
Lassen Sie sich gründlich über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der jeweiligen Übertragungsform beraten! Auch die Rechtsform eines Unternehmens spielt hier eine wichtige Rolle. Jede Unternehmensübertragung ist ein Einzelfall. Bei einem Kauf übernehmen Sie entweder das gesamte Unternehmen, Unternehmenseinheiten oder Geschäftsanteile. Die finanziellen Belastungen sind bei einer Pacht zweifellos gering, dafür bleibt das Unternehmen Eigentum des Verpächters. Jede Übertragungsform und die damit verbundene Vertragsgestaltung erfordert eine sorgfältige und individuelle Beratung. Auf eine juristische Betreuung sollte daher nicht verzichtet werden!
Betriebsübernahme - die leichtgemachte Existenzgründung?
Neugründung und Betriebsübernahme sind zwei verschiedene Arten der Existenzgründung. Genauso wie ein Neugründer muss auch ein Nachfolger einen Businessplan erstellen. Aufgabe des Nachfolgers ist es, die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen. Das heißt, ausgehend vom gegenwärtigen Zustand des Unternehmens muss dargestellt werden, mit welchen Produkten oder mit welcher Dienstleistung man die Marktposition des Betriebes erhalten und ausbauen will. Welche Strategien sollen verfolgt werden?Um abzuwägen, welche Alternative für Sie interessanter ist -Neugründung oder Betriebsübernahme -, sollten Sie im Vorfeld Überlegungen bezüglich Ihrer Wünsche und Vorstellungen in Sachen Selbständigkeit anstellen. Können Sie Ihre Vorstellungen in einem übernommenen Betrieb langfristig realisieren? Hier sollten nicht nur unternehmerische Ziele, sondern auch Fragen bezüglich des Wohnorts oder der Form der Zusammenarbeit mit Mitarbeitern gehören. Auch die betriebswirtschaftliche Sicht sollte nicht außer Acht gelassen werden.Vor- und Nachteile einer Betriebsübernahme
Bei einer Neugründung dauert es in der Regel einige Jahre, bis sich das Unternehmen etabliert hat und gute Erträge abwirft. Bei einer Übernahme liegen dem Existenzgründer von Anfang an betriebswirtschaftliche Zahlen aus der Vergangenheit vor, der Betrieb ist operativ und sollte seine laufende Kosten verdienen. Auf den ersten Blick erscheint es leichter, ein bereits bestehendes Unternehmen zu übernehmen als ein neues zu gründen. In mancherlei Hinsicht ist dies jedoch genau umgekehrt. Für einen Existenzgründer durch Übernahme gehören beispielsweise fachliches und kaufmännisches Know-how, Ausdauer, ein starker Wille sowie kommunikative und soziale Fähigkeiten ebenso, sogar ganz besonders, zu den erforderlichen Voraussetzungen. Denn: Von Anfang an muss man sein Können auf allen Schauplätzen eines bereits gewachsenen Betriebes gleichzeitig unter Beweis stellen.
Mittelständische Unternehmen sind oftmals durch ihre Besitzer geprägt, so dass sich nach der Übernahme vieles in und um den Betrieb ändert. Langjährige Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten haben sich auf diese Persönlichkeit eingestellt, so dass sich der neue Chef dieses Vertrauen erst erarbeiten muss. Oftmals ist es schwierig, in "eingefahrene" Strukturen Veränderungen einfließen zu lassen. Bei einer Betriebsübernahme sind Sie verpflichtet, die Mitarbeiter und Produkte zu übernehmen, auch wenn sie nicht in Ihr Konzept passen.
Nicht selten vernachlässigen Seniorunternehmer in den letzten Jahren ihrer Tätigkeit die Weiterentwicklung ihres Betriebes. Es stellt sich also die Frage, ob ein Investitionsstau gegeben ist. Außerdem sind Betriebsübernahmen in der Regel in absoluten Zahlen deutlich teuerer. Dies ist auf die Übernahme des Kundenstamms und des am Markt bereits etablierten Namens, die höhere Erträge versprechen, zurückzuführen. Der durchschnittliche Investitionsbedarf bei Übernahmen liegt bei ca. 250.000 Euro, während der durchschnittliche Kapitalbedarf bei Neugründungen bei 100.000 Euro liegt. Zur Ermittlung des Unternehmenswertes später mehr.
Vielen Altinhabern fällt es schwer, ihr Unternehmen loszulassen. Dauer und Aufgabenverteilung der Einarbeitungsphase sollten daher im Vorfeld geregelt werden.
Mittelständische Unternehmen sind oftmals durch ihre Besitzer geprägt, so dass sich nach der Übernahme vieles in und um den Betrieb ändert. Langjährige Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten haben sich auf diese Persönlichkeit eingestellt, so dass sich der neue Chef dieses Vertrauen erst erarbeiten muss. Oftmals ist es schwierig, in "eingefahrene" Strukturen Veränderungen einfließen zu lassen. Bei einer Betriebsübernahme sind Sie verpflichtet, die Mitarbeiter und Produkte zu übernehmen, auch wenn sie nicht in Ihr Konzept passen.
Nicht selten vernachlässigen Seniorunternehmer in den letzten Jahren ihrer Tätigkeit die Weiterentwicklung ihres Betriebes. Es stellt sich also die Frage, ob ein Investitionsstau gegeben ist. Außerdem sind Betriebsübernahmen in der Regel in absoluten Zahlen deutlich teuerer. Dies ist auf die Übernahme des Kundenstamms und des am Markt bereits etablierten Namens, die höhere Erträge versprechen, zurückzuführen. Der durchschnittliche Investitionsbedarf bei Übernahmen liegt bei ca. 250.000 Euro, während der durchschnittliche Kapitalbedarf bei Neugründungen bei 100.000 Euro liegt. Zur Ermittlung des Unternehmenswertes später mehr.
Vielen Altinhabern fällt es schwer, ihr Unternehmen loszulassen. Dauer und Aufgabenverteilung der Einarbeitungsphase sollten daher im Vorfeld geregelt werden.
Eine Existenzgründung durch Betriebsübernahme hat natürlich auch Vorteile:
- Das Unternehmen ist auf dem Markt bereits etabliert.
- Die oftmals schwierige Start-up-Phase einer Neugründung entfällt.
- Beziehungen zu Kunden und Lieferanten bestehen.
- Die Dienstleistung beziehungsweise das Produkt des Unternehmens ist eingeführt.
- Zweckentsprechende Räume sowie Betriebsinventar sind vorhanden.
- Die Mitarbeiter bilden ein eingespieltes Team, welches sich bereits über einen langen Zeitraum behauptet hat.
- Betriebsübernahmen werden finanziell wie eine Neugründung gefördert.
Wie kann der richtige Betrieb gefunden werden?
Bevor Sie sich auf die Suche nach einem zu übernehmenden Betrieb machen, sollten Sie einige Überlegungen bezüglich Ihres "Wunsch-Unternehmens" anstellen. Vom persönlichen Fachwissen und den Neigungen ausgehend, wird die Branche definiert, aus der Sie sich dann ein Unternehmen für die Übernahme suchen. Sie sollten sich mit der Branche und den Produkten identifizieren können. Bei den Überlegungen ist auch zu beachten, dass für den Betrieb bestimmter Unternehmen und für die Ausübung zahlreicher gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeiten rechtliche Zugangsvoraussetzungen bestehen (etwa Meisterbrief, besondere Erlaubnisse). Eine weitere wichtige Frage ist die Frage nach dem finanzierbaren Kaufpreis. Der wird zwar maßgeblich durch die Ertragskraft des zu übernehmenden Unternehmens bestimmt, aber jeder Finanzierung bedar auch einem gewissen Eigenkapitaleinsatz. Eine Daumengröße ist: 10 bis 20% des Investitionsvolumens.In welcher Region, an welchem Standort soll sich das Unternehmen befinden?
Existenzgründer, die sich für die Übernahme eines Betriebes interessieren, können die Hilfe verschiedener Einrichtungen in Anspruch nehmen, um Kontakte zu Firmeninhabern zu knüpfen, deren Betrieb zur Übergabe ansteht. Dabei sind die IHKs ein zentraler Ansprechpartner. Um die bereits bestehenden Vermittlungsangebote zu bündeln, haben die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern gemeinsam mit der Deutschen Ausgleichsbank die Gemeinschaftsinitiative "CHANGE / CHANCE" ins Leben gerufen. Durch Fusion mit der Unternehmensnachfolge-Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft "nexxt" ist die Nachfolgebörse www.nexxt-change.org entanden. Mehr als 10.000 Unternehmer und übernahmeinteressierte Gründer sind hier zusammengeführt. Zu diesem Zweck können unentgeltliche Inserate geschaltet werden, die dann durch die IHKs in eine Datenbank aufgenommen werden, ergänzend aber auch in den IHK-Zeitschriften publiziert werden.
Neben Nexxt-Change gibt es auch auf gewerblicher Basis funktionierende Börsen. Die Art der Abwicklung ist unterschiedlich. Auch sog. Firmenmakler führen übergabebereite Unternehmer mit potenziellen Nachfolgern zusammen. Allerdings sind diese Dienste nicht kostenfrei. Das Honorar von Unternehmensmaklern beträgt durchschnittlich circa drei Prozent vom Kaufpreis des Unternehmens. Vor Inanspruchnahme eines solchen Maklers sollten Sie sich über dessen bereits erfolgreich abgewickelte Unternehmensübergaben informieren.
Banken und Sparkassen sind häufig über die Verhältnisse der Kundenbetriebe gut informiert und können vor diesem Hintergrund ebenfalls Kontakte zu Unternehmen herstellen, die zur Übergabe anstehen. Weitere Informationsquellen sind Branchenverbände.
Banken und Sparkassen sind häufig über die Verhältnisse der Kundenbetriebe gut informiert und können vor diesem Hintergrund ebenfalls Kontakte zu Unternehmen herstellen, die zur Übergabe anstehen. Weitere Informationsquellen sind Branchenverbände.
Was Sie über das Unternehmen wissen sollten
Damit es nach der Betriebsübernahme kein böses Erwachen gibt, sollten Sie sich vorab gründlich über das Unternehmen informieren. Gerade beim Unternehmenskauf ist die Übernahme in der Regel mit erheblichem Finanzierungsaufwand verbunden. Es ist (überlebens)wichtig, sich einen Überblick über die gesamte wirtschaftliche Situation des Betriebes zu verschaffen. Ziehen Sie dabei Experten wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, technische Gutachter oder Juristen zu Rate. Die Erstellung einer soliden Analyse der Situation des Unternehmens mit seinen relevanten wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten, seines Ertragspotentials sowie der Qualität der Mitarbeiter wird als Due Diligence bezeichnet. Hier werden auch die im Unternehmen enthaltenen Risiken aufgedeckt. Je mehr Informationen man über den Betrieb hat, um so besser kann man über den Kaufpreis verhandeln.
Informieren Sie sich auch daher über
- den Standort (Lage, Straßenanbindung, Nachbarn, eventuelle zukünftige Standortentwicklungen können bei der örtlichen Baubehörde erfragt werden),
- den Ruf (sind die Kunden mit dem Produkt bzw. mit der Dienstleistung des Unternehmens zufrieden? Wie steht es um die Zahlungsmoral des Unternehmers gegenüber Lieferanten?),
- die Kunden (welchen Kundenstamm hat das Unternehmen?),
- die Mitarbeiter (besteht ein Personalüberhang? Sind sowohl alte erfahrene Mitarbeiter als auch junge qualifizierte Nachwuchskräfte beschäftigt? Sie sind dazu verpflichtet, alle bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen, auch übertarifliche Bezahlung, Sonderzahlungen oder Urlaubsvereinbarungen? Außerdem haften Sie für Lohn- und Gehaltsschulden der letzten zwölf Monate, nicht aber für offen stehende Sozialversicherungsbeiträge),
- den Zustand der Büro- beziehungsweise Betriebsräume (halten Sie die festgestellten Mängel schriftlich fest. Ob das Grundstück eventuell. durch Altlasten verseucht ist, können Sie beim Umweltamt erfahren),
- den Zustand der Geschäftsausstattung, Maschinen, Geräte, Fuhrpark (Lassen Sie sich folgende Unterlagen vorlegen: Kauf- beziehungsweise Wartungsverträge, Garantieleistungen, Gutachten der Geräte-/Anlagenlieferanten, Berichte der Aufsichtsämter, Betriebserlaubnisse. Prüfen Sie, ob Sie für Einbauten und Änderungen, eine neue Betriebserlaubnis benötigen! Halten Sie auch hier festgestellte Mängel schriftlich fest.)
- die Kosten und die Erträge, sprich über die finanzielle Situation (Die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen, eventuell ein Lagebericht, die Inventarliste spiegeln die Vergangenheit des Unternehmens wider, anhand der Sie die Umsatz- und Gewinnentwicklung für die kommenden drei bis fünf Jahre beurteilen können. Weiterhin sollten Sie Einsicht in die Bankkonten, die Steuererklärungen der letzten Jahre, den letzten Betriebsprüfungsbericht, die Übersicht über alle öffentlichen Fördermittel und Zuschüsse der letzten fünf Jahre nehmen.),
- die Konkurrenz (Informieren Sie sich über die Konkurrenten, mit denen Sie es zu tun haben werden! Inwiefern unterscheidet sich Ihr Angebot von dem der Konkurrenz?),
- die bestehenden Verträge (Als Nachfolger übernehmen Sie alle Verträge des Unternehmens. Lassen Sie sich sämtliche bestehenden Verträge zeigen! Lassen Sie sich vom Unternehmer bestätigen, dass er Ihnen alle Verträge gezeigt hat! Erkundigen Sie sich nach bestehenden Rechtsstreitigkeiten, bestehenden Schutzrechten oder Lizenzen!),
- den Erfolg des Unternehmens im Branchenvergleich (Mit Hilfe von Branchenkennzahlen können Sie feststellen, wie das Unternehmen im Vergleich zu anderen da steht.).
Den Wert eines Unternehmens feststellen
Ein schwieriges Kapitel stellt die Ermittlung des Unternehmenswertes und somit des Kaufpreises dar. Den absolut richtigen Unternehmenswert gibt es nicht. Der Kaufpreis ist in der Regel das Ergebnis langer, zäher Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer.
Der Käufer, also der Nachfolger, ist bestrebt, einen möglichst geringen Betrag für das Unternehmen zu zahlen. Er möchte sich beim Start in die Selbständigkeit finanziell nicht übernehmen. Der Verkäufer hingegen überschätzt häufig den Wert des Unternehmens. Er sieht in dem Betrieb sein Lebenswerk, das er durch alle Höhen und Tiefen der Konjunktur geführt hat. Außerdem will er mit dem Verkaufserlös seine Altersversorgung sichern. Beide Aspekte spielen bei der Wertermittlung eines Unternehmens allerdings höchstens eine untergeordnete Rolle. Um Konflikte zu vermeiden, kann ein neutraler Gutachter hinzugezogen werden. Aber auch in diesem Fall wird es zwei Seiten der Betrachtung des Ergebnisses geben.
Berechnungsverfahren für den Unternehmenswert
Es gibt verschiedene Berechnungsverfahren, die zudem je nach Branche und nach Unternehmen modifiziert werden. Jede der Methoden versucht auf Seine Art, einen möglichst objektiven Unternehmenswert festzustellen. Je nachdem, welche Parameter herangezogen werden, kann es zu sehr unterschiedlichen Bewertungen eines Unternehmens kommen.
Im folgenden werden die bekanntesten Methoden zur Ermittlung des Unternehmenswertes kurz vorgestellt:
Es gibt verschiedene Berechnungsverfahren, die zudem je nach Branche und nach Unternehmen modifiziert werden. Jede der Methoden versucht auf Seine Art, einen möglichst objektiven Unternehmenswert festzustellen. Je nachdem, welche Parameter herangezogen werden, kann es zu sehr unterschiedlichen Bewertungen eines Unternehmens kommen.
Im folgenden werden die bekanntesten Methoden zur Ermittlung des Unternehmenswertes kurz vorgestellt:
1. Das Substanzwertverfahren
Hierbei ist Ausgangspunkt die Frage: Was kostet es, ein Unternehmen gleicher Art zu errichten und alle dazugehörigen Vermögensbestände im jetzigen Zustand wieder zu beschaffen? Von Bedeutung sind hierbei die Anschaffungswerte, der Zustand und die zu erwartende Lebensdauer der Anlagen und der zu veräußernden Güter, die Nachfrage nach diesen Gütern etc. Der Substanzwert kann auch über die Ermittlung des Liquidationswertes, dasheißt die Einschätzung der aufsummierten Verkaufswerte der einzelnen Betriebsbestandteile, hergeleitet werden. Der Liquidationswert stellt aber regelmäßig den untersten Wert des Unternehmens dar.
Vereinfacht kann man den Substanzwert folgendermaßen ausrechnen:
Anschaffungs-/Herstellungskosten
|
./. bislang darauf angefallene Abschreibungen
|
./. Fremdkapital
|
+ geschätzter Wert der immateriellen Güter (Patente, Lizenzen, Rechte usw.)
|
= Substanzwert
|
Das Substanzwertverfahren ist sinnvoll bei Unternehmen, deren Vermögen überwiegend in Immobilien, Maschinen, Geräten, Warenlagern, Fahrzeugen usw. besteht und deren Ertragswert kleiner als der Substanzwert oder sogar negativ ist.
2. Das Ertragswertverfahren
Bei dem reinen Ertragswertverfahren entspricht der Wert des Unternehmens dem Barwert aller zukünftigen Einnahmen-Überschüsse. Der Ertragswert wird somit bestimmt durch die erwarteten zukünftigen Unternehmenserfolge und durch den angewendeten Kapitalisierungszinsfuß, mit dem die zukünftigen Überschüsse auf den Zeitpunkt des Verkaufs abgezinst werden. Die Prognose der zukünftigen Erträge kann auf den Werten der Vergangenheit aufbauen. Die Erträge aus der Vergangenheit sind jedoch nur ein Indikator unter vielen für die zukünftige Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens. Ganz entscheidend für den Wert des Betriebes ist die Fähigkeit des Unternehmers, mit dem Unternehmen Geld zu verdienen. Diese kann aufgrund von Ausbildung und Erfahrung sehr variieren, warum Käufer und Verkäufer oft zu unterschiedlichen Schätzungen des Unternehmenswertes kommen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, Branchenentwicklung, Standort usw. .
Schritte zur Ermittlung des Ertragswertes:
Aufstellen einer Prognose für den relevanten Markt auf der Basis der Entwicklung in der Vergangenheit und einer Chancen-/Risiken-Analyse
|
Entwurf einer langfristigen Umsatz-, Kosten-, Ergebnis- und Investitionsplanung
(5 Jahre, davon 3 detailliert) |
Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Ertrags/Cash-Flow:
Betriebsergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern ./. Ertragsteuern = Betriebsergebnis vor Zinsen und nach Ertragsteuern + Abschreibungen ./. Investitionen +/- Veränderungen des Nettoumlaufvermögens = Cash-flow |
Bestimmung des Kapitalisierungszinsfußes
|
Der Kapitalisierungszinsfuß hat ganz maßgeblichen Einfluss auf den Ertragswert. Dies wird deutlich, wenn man den verschiedenen Zinssätzen ihre reziproken Werte gegenüberstellt. Der reziproke Wert ist abgeleitet aus der Zinsformel
Z(ins) = K(apital) * i(Zinssatz)/100
Durch Umstellen erhält man: K = Z * (100/i) , wobei (100/i) den reziproken Wert darstellt. Mit Hilfe des reziproken Wertes wird ermittelt, wieviel Kapital eingesetzt werden muss, um bei dem vorgegebenen Kapitalisierungszinssatz den gleichen Ertrag zu erwirtschaften. Beispiel: Zins 6 Prozent, nachhaltiger Ertrag/Cash-Flow 100.000 Euro, Ertragswert: 100.000 * 100/6 = 1.666.666 Euro
Zinssatz (i) = 6, reziproker Wert (100/i) =16,6
Zinssatz (i) = 8, reziproker Wert (100/i) = 12,5
Zinssatz (i) = 10, reziproker Wert (100/i) = 10
Zinssatz (i) = 8, reziproker Wert (100/i) = 12,5
Zinssatz (i) = 10, reziproker Wert (100/i) = 10
Steigt also der Kapitalisierungszinsfuß von 8 auf 10 Prozent verringert sich der Ertragswert um den Faktor (12,5 10) = 2,5 also um zweieinhalb Jahreserträge.
Zur Ermittlung des richtigen Kapitalisierungszinsfußes gibt es umfangreiche Literatur. Er wird gebildet durch einen Basiszinssatz zuzüglich eines Risikoaufschlages von etwa 3-4 Prozent. Hierzu ist zu sagen, dass der Kapitalisierungszinsfuß kaum vom Kapitalmarktzins abhängt. Anderenfalls müssten in Phasen mit niedrigen Zinsen die Preise für Unternehmen erheblich steigen. Tatsächlich schwankt der bei kleinen und mittleren Unternehmen angesetzte Kapitalisierungszinsfuß in der Praxis zwischen 7 und 10 Prozent.
Hier wird noch ein gewichtiges Argument für eine frühzeitige Planung der Nachfolge deutlich: Bei dem beschriebenen Ertragswertverfahren bestimmt die Ertragserwartung für ein Unternehmen dessen Wert. Aber nur eine frühzeitige und umfassend geplante Nachfolge lässt Unsicherheiten bei Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und bei der Bank gar nicht erst entstehen, so dass der vorhandene Unternehmenswert nicht gefährdet wird. Das heißt eine rechtzeitige Planung stellt sicher, dass das Unternehmen zukunftsfähig bleibt, nicht den Anschluss an technische Entwicklungen verpasst und so auch für den Käufer ertragreich weiterläuft.
Zur Ermittlung des richtigen Kapitalisierungszinsfußes gibt es umfangreiche Literatur. Er wird gebildet durch einen Basiszinssatz zuzüglich eines Risikoaufschlages von etwa 3-4 Prozent. Hierzu ist zu sagen, dass der Kapitalisierungszinsfuß kaum vom Kapitalmarktzins abhängt. Anderenfalls müssten in Phasen mit niedrigen Zinsen die Preise für Unternehmen erheblich steigen. Tatsächlich schwankt der bei kleinen und mittleren Unternehmen angesetzte Kapitalisierungszinsfuß in der Praxis zwischen 7 und 10 Prozent.
Hier wird noch ein gewichtiges Argument für eine frühzeitige Planung der Nachfolge deutlich: Bei dem beschriebenen Ertragswertverfahren bestimmt die Ertragserwartung für ein Unternehmen dessen Wert. Aber nur eine frühzeitige und umfassend geplante Nachfolge lässt Unsicherheiten bei Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und bei der Bank gar nicht erst entstehen, so dass der vorhandene Unternehmenswert nicht gefährdet wird. Das heißt eine rechtzeitige Planung stellt sicher, dass das Unternehmen zukunftsfähig bleibt, nicht den Anschluss an technische Entwicklungen verpasst und so auch für den Käufer ertragreich weiterläuft.
3. Das Mittelwertverfahren
Das Mittelwertverfahren versucht nun, aus den sehr unterschiedlichen Ergebnissen aus Substanz- und Ertragswertverfahren einen Mittelwert zu bilden, indem Substanzwert und Ertragswert mit einer Gewichtung versehen und dann erst zum Unternehmenswert addiert werden. Dies geschieht dadurch, indem man festlegt, dass etwa der Ertragswert ein Gewicht von 75 Prozent am Gesamtwert haben soll. Demzufolge ist der Ertragswert mit 0,75 und der Substanzwert mit 0,25 zu multiplizieren :
(Ertragswert x 0,75) + (Substanzwert x 0,25) = Gesamtwert des Unternehmens.
Das Mittelwertverfahren wird meist nur dann angewendet, wenn der Ertragswert größer ist als der Substanzwert.
4. Das Stuttgarter Verfahren
Das "Stuttgarter Verfahren" ist ein früher von der Finanzverwaltung verwendetes Bewertungsverfahren. Es ermittelt den Unternehmenswert aus der Summe von sieben Zehntel des Substanzwertes und dem fünffachen des Ertragsprozentsatzes:
W = 0,7 (Substanzwert + 5*Ertragsprozentsatz)
Das Stuttgarter Verfahren ist damit ein Unterfall der Mittelwertmethode. Durch das Erbschaftssteuergesetz von 2008 ist das vereinfachte Ertragswertverfahren an seine Stelle getreten. Das Stuttgarter Verfahren findet nur noch dann Anwendung, wenn z.B. in alten Gesellschaftsverträgen dieses Verfahren verbindlich vorgeschrieben ist.
5. Das vereinfachte Ertragswertverfahren
Dieses Verfahren errechnet den Ertragswert alleine auf Vergangenheitswerten (Mittelwert der letzten drei Jahre). Das Betriebsergebnis wird um nicht betriebsrelevante Positionen bereinigt (z.B. Auflösung oder Einstellung eines Investitionsabzugbetrages und dann zu einem von der Bundesbank jährlich im Januar festgelegten Zinssatz zzgl. einem Risikoaufschlag von 4,5% kapitalisiert. Für das Jahr 2015 beträgt dieser Referenzzinsatz 0,99%. Bei einem gemittelten Gewinn (nach 30% pauschaler EkSt) von z. B. 100.000 € ergibt sich ein vereinfachtere Ertragswert von
100.000 / (4,5 + 0,99) * 100 = 1,8 Mio. €.
In der Praxis kommt dieser Wert aber nie Betracht, da dieses Verfahren ausschließlich vor dem Hintergrund der Erleichterungen beim Erbschaftsteuergesetz bei der Übergabe von Betrieben entwickelt wurde. Über alle Branchen hat sich ein Kapitalisierungszinssatz von 20% (Basiszins + Risikoaufschlag) durchgesetzt. Damit liegt der realistische Wert eines solchen Unternehmens
100.000 / 20 * 100 = 500.000 €.
Finanzielle Förderung der Betriebsübernahmen
Für Sie als Existenzgründer ist es wichtig zu wissen, dass Betriebsübernahmen ebenso finanziell gefördert werden wie Neugründungen. Dabei gibt es Förderhilfen sowohl von Seiten des Bundes als auch von Seiten der einzelnen Bundesländer. Bei den Förderhilfen handelt es sich vorrangig um zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und einigen tilgungsfreien Jahren.
Zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen gewährt der Bund auch Zuschüsse zu den Kosten einer externen Unternehmensberatung. Bei Existenzgründungsberatungen beträgt der Zuschuss bis zu 80 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer) für maximal 10 Tage bei einem Tagessatz von maximal 800 €. Bei Beratungen innerhalb von zwei Jahren nach der Existenzgründung (Gründercoaching) beträgt der Zuschuss ebenfalls 50 Prozent, jedoch höchstens 3.000,00 Euro.
Für Sie als Existenzgründer ist es wichtig zu wissen, dass Betriebsübernahmen ebenso finanziell gefördert werden wie Neugründungen. Dabei gibt es Förderhilfen sowohl von Seiten des Bundes als auch von Seiten der einzelnen Bundesländer. Bei den Förderhilfen handelt es sich vorrangig um zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und einigen tilgungsfreien Jahren.
Zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen gewährt der Bund auch Zuschüsse zu den Kosten einer externen Unternehmensberatung. Bei Existenzgründungsberatungen beträgt der Zuschuss bis zu 80 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer) für maximal 10 Tage bei einem Tagessatz von maximal 800 €. Bei Beratungen innerhalb von zwei Jahren nach der Existenzgründung (Gründercoaching) beträgt der Zuschuss ebenfalls 50 Prozent, jedoch höchstens 3.000,00 Euro.
Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt durch den jeweiligen Unternehmensberater.
Die Übergabe gemeinsam gestalten
Als Unternehmensnachfolger haben Sie die Möglichkeit, sich vom Seniorunternehmer in alle Unternehmensabläufe einarbeiten zu lassen. Sie profitieren so von seinem unternehmerischen Know-how und lernen über ihn Kunden und Lieferanten kennen. Voraussetzung für eine solche Einarbeitung ist allerdings, dass die "Chemie" zwischen ihnen stimmt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der ehemalige Inhaber einen offiziellen Beraterstatus erhält, entweder durch eine Festanstellung oder einen Honorarvertrag.
Bedenken Sie, dass es Altinhabern oftmals schwer fällt, ihr Unternehmen loszulassen. Sie können sich nur schwer vorstellen, dass es auch ohne ihr Wissen und ohne ihre Erfahrung weitergeht. Geplante Neuerungen des Nachfolgers werden mit Skepsis oder gar mit Ablehnung betrachtet, so dass hieraus Probleme entstehen können. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, gemeinsam ein konkretes Übergabekonzept zu erstellen, in dem das Ziel der Zusammenarbeit sowie die Dauer und die Aufgabenaufteilung genau festgelegt werden. Während der Übergabephase sollte regelmäßig kontrolliert werden, ob dieser Plan noch eingehalten wird beziehungsweise ob er geändert werden muss. Durch die schriftliche Festlegung von Vereinbarungen lassen sich Missverständnisse und Unklarheiten vermeiden. Weiterhin sollten in regelmäßigen Gesprächen miteinander offene Fragen geklärt werden. Suchen Sie gegebennfalls Kontakt zu Unternehmensberatungen, die sich auf die Begleitung von Unternehmensübergaben spezialisiert haben und die als neutraler Coach die Übergabe- beziehungsweise Übernahmephase begleiten.
Eigene Schritte im übergebenen Unternehmen
Darüber hinaus sorgt ein Inhaberwechsel beim Personal immer für Unruhe und Unsicherheit; niemand kann einschätzen, wie sich die Arbeitsatmosphäre entwickeln wird, ob sein Arbeitsplatz mittel- bis langfristig erhalten bleibt usw. Lassen Sie sich vom Senior bei den Mitarbeitern vorstellen. Im Rahmen von Mitarbeitergesprächen können Sie als Nachfolger bereits vor der offiziellen Betriebsübernahme Ihre zukünftigen Pläne im Unternehmen deutlich machen und Ihre Erwartungen an die Mitarbeiter klar formulieren, um Unsicherheiten auszuräumen.
Andersherum ist es für Sie als "Neuen" in einem fremden Unternehmen zu Beginn auch nicht leicht. Sie müssen selbst das Betriebsklima, die einzelnen Mitarbeiter und deren Einstellung Ihnen gegenüber kennen lernen. Lassen Sie sich von Anfang an über die Vorgänge im Betrieb informieren, nehmen Sie an innerbetrieblichen Besprechungen und an Verhandlungen mit Geschäftspartnern teil. Entwickeln Sie gemeinsam mit den Mitarbeitern und gegebenenfalls mit dem Senior-Unternehmer Strategien für die zukünftige Unternehmensentwicklung. So erreichen Sie gleichzeitig eine größere Akzeptanz der gemeinsam erarbeiteten Veränderungen in dem Unternehmen. Bedenken Sie jedoch, dass Veränderungen nur behutsam eingeführt werden und nicht die gesamte Unternehmenstradition außen vorlassen sollten.
Andersherum ist es für Sie als "Neuen" in einem fremden Unternehmen zu Beginn auch nicht leicht. Sie müssen selbst das Betriebsklima, die einzelnen Mitarbeiter und deren Einstellung Ihnen gegenüber kennen lernen. Lassen Sie sich von Anfang an über die Vorgänge im Betrieb informieren, nehmen Sie an innerbetrieblichen Besprechungen und an Verhandlungen mit Geschäftspartnern teil. Entwickeln Sie gemeinsam mit den Mitarbeitern und gegebenenfalls mit dem Senior-Unternehmer Strategien für die zukünftige Unternehmensentwicklung. So erreichen Sie gleichzeitig eine größere Akzeptanz der gemeinsam erarbeiteten Veränderungen in dem Unternehmen. Bedenken Sie jedoch, dass Veränderungen nur behutsam eingeführt werden und nicht die gesamte Unternehmenstradition außen vorlassen sollten.
Literatur
Kauf und Verkauf eines Unternehmens, Andreas Sattler, RKW-Verlag, 1999, ISBN 389644087X
|
Checkbuch Unternehmenskauf. Von Vertragsschluss über Durchführung bis Haftung, Michael Häger, Jörg Kilborz, O.Schmidt, Köln, 2000, ISBN 3504643137
|
Unternehmenskauf, Thomas Kagilin, Recht u. W., Hdlbg, 1995, ISBN 3800520206
|
Der Unternehmenskauf, Wilhelm Beisel, Beck Juristischer Verlag, 1996, ISBN 3406304168
|
Unternehmenskauf in Recht und Praxis, Hans-Joachim Holzapfel, Reinhard Pöllath, Kommunikationsforum, 2000, ISBN 381456135X
|
Unternehmenskauf und Restrukturierung, Gerhard Picot, Beck Juristischer Verlag, 1998, ISBN 3406387160
|
Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Thomas Rödder, Oliver Hölzel, Thomas Mueller-Thuns, Beck Juristischer Verlag, 2000, ISBN 3406426328
|
Unternehmenskauf, Hermann J. Knott, Werner Mielke, Thomas Weidlich, Kommunikationsforum, 2000, ISBN 3814584333
|
Betriebsübernahme, Firmenübernahme und Vermögensübernahme, Gert Commandeur, Beck Juristischer Verlag, 1990, ISBN 3406346642
|