Nach der Gründung
Förderung von Unternehmensberatung für KMU
Die neue Richtlinie
Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderantragen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können. Das genaue Datum wird an dieser Stelle noch bekannt gegeben.
Hier finden Sie die Informationen des BAFA.
Für Rückfragen steht Ihnen das Leitstellen-Team der DIHK-Service GmbH gerne zur Verfügung unter Tel. 030 20308 – 2353/ – 2354/ – 2356/ – 2357, foerderung@dihk.de
Ziel des Programms
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Wichtiger Hinweis: Beratungsnachweis
Jungunternehmen, die nicht älter als ein Jahr sind und die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen.
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Beraten dürfen selbstständige BeraterInnen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (mehr als 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen und den Anforderungen der BAFA entsprechen. Registrierung der Berater ist auf dem BAFA-Portal möglich.
IHK Nordschwarzwald ist Regionalpartner
Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald ist gemeinsam mit den anderen Wirtschaftskammern in Baden-Württemberg Regionalpartner bei der bundesweit neu strukturierten Beratungsförderung und hilft bei der Abwicklung des Programms.
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