Existenzgründung und Unternehmensförderung

Schlussabrechnung Corona-Hilfen

Das Bundesminsterium für Wirtschaft und Klimaschutz weist eindringlich auf folgendes hin:
Wichtiger Hinweis: Die Bewilligungsstelle erlässt in Kürze für alle vorläufig bewilligten Anträge, für die keine vollständige Schlussabrechnung eingereicht oder durch prüfende Dritte keine Fristverlängerung beantragt wurde, einen Schlussbescheid mit der vollständigen Rückforderung der gewährten Corona-Hilfen. Dies entspricht den Förderbedingungen.
Falls durch Mandatsniederlegung ein prüfender Dritter nicht zur Verfügung steht, hat das BMWK zwei Empfehlungen veröffentlicht:
  • Die Schlussabrechnung ist ein notwendiges Verfahren, um auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Umsätze und Fixkosten die finale Förderhöhe festzustellen. Falls es Ihnen trotz intensiver Bemühungen nicht möglich ist, einen neuen prüfenden Dritten zur Durchführung der Schlussabrechnung zu finden, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Bewilligungsstelle in Kontakt setzen und Ihre Situation mitteilen. Sie sollten auch nach Mitteilung an die Bewilligungsstelle in Ihrem Bemühen, einen neuen prüfenden Dritten zu finden, nicht nachlassen. Die Bewilligungsstelle kann Ihre Situation bei ihrem weiteren Vorgehen nach Fristenende berücksichtigen und in begründeten Einzelfällen eine nachträgliche Einreichung noch zulassen oder andere angemessene Schritte ergreifen. Es ist zu beachten, dass bei Nichteinreichung eine vollständige Rückforderung der Fördersumme droht.
  • Bitte beachten Sie zudem: Mit Datum des Vollzug des Wechsel des prüfenden Dritten wird technisch automatisch eine 6-wöchige Nachfrist gewährt, so dass bei einer rechtzeitigen Durchführung des Wechsels die Einreichung auch nach dem 30.9. ohne weitere Prüfung bzw. Freigabe der Bewilligungsstelle möglich sein wird. Diese Regelung soll gewährleisten, dass bei einer kurzfristigen Mandatsübernahme kurz vor Fristende der neue prüfende Dritte ausreichend Zeit hat, die Schlussabrechnung vorzubereiten und einzureichen.
Weitere Details finden sich auf der separaten Webseite des Ministeriums.
Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald war in keiner Weise in Beantragung, Auszahlung und auch Rückforderung der Überbrückungshilfen eingebunden. Insofern stehen uns auch keinerlei Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand zur Verfügung. Ansprechpartner ist die Landeskreditbank.