Öffentliche Förderung

Beteiligungs­finan­zierung durch die MBGBaden-Württemberg GmbH

Trotz der verbesserten Eigenkapitalquote der mittelständischen Wirtschaft, besteht weiterhin Nachholbedarf. Die Selbstfinanzierungskraft vieler kleiner und mittlerer Unternehmen in Baden-Württemberg reicht dazu nicht aus. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur liegt in der Nutzung alternativer Finanzierungsinstrumente.

Alternative zur klassischen Fremdfinanzierung

Können die Gesellschafter selbst kein weiteres Kapital einbringen, bietet sich als Alternative zur klassischen Fremdfinanzierung eigenkapital-ähnliche Finanzierungsinstrumente (Mezzanine-Kapital) an. Der nach der Anzahl der Transaktionen größte Anbieter in diesem Bereich ist die

Unternehmen mit stillen Beteiligungen sind erfolgreicher

Die MBG bietet stille Beteiligungen an. Sie lassen sich vereinfacht als unbesicherte Kapitalüberlassung auf Zeit definieren. Der wesentliche Vorteil stiller Beteiligungen liegt nicht nur darin, dass keinerlei Besicherung erforderlich ist, sondern auch in der vertraglich vereinbarten Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern. Damit wird die Beteiligung als Eigenkapital gewertet und das Unternehmen verbreitert seine Haftkapitalbasis und kann aktiv dem Risiko einer Überschuldung entgegenwirken. Stille Beteiligungen verbessern somit die Bilanzrelationen und wirken positiv auf Bonität und Rating des Unternehmens aus. Ein weiteres Merkmal der stillen Beteiligung ist die Aufspaltung der Beteiligungsentgelte in einen festen und einen gewinnabhängigen Vergütungsanteil. Untersuchungen haben gezeigt, dass Unternehmen, die sich auch über stille Beteiligungen finanzieren, erfolgreicher als andere sind.

Flexible, unternehmensfreundliche Kondiionen

Da die MBG nur in geprüfte und aus ihrer Sicht betriebswirtschaftlich tragfähige Vorhaben investiert, ist eine Beteiligungspartnerschaft der MBG für viele Unternehmen ein Qualitätskennzeichen - auch wenn ein stiller Gesellschafter üblicherweise nach außen nicht in Erscheinung tritt. Die "stille Gesellschaft" bedarf nämlich, außer bei Aktiengesellschaften, nicht der Publizität. Gerade dieser Punkt ist für viele Unternehmen wichtig, um Irritationen bei Kunden und Lieferanten zu vermeiden. Die Einflussnahme des stillen Beteiligungsgebers ist begrenzt: Seine Rechte beschränken sich auf Informations- und wenige Zustimmungsrechte. Die Laufzeit einer MBG-Beteiligung liegt bei sieben bis zehn Jahren. Die Rückführung erfolgt i.d.R. zum Nominalwert in Form des Rückkaufs durch den Unternehmer, wobei auch flexible Rückzahlungsmöglichkeiten angeboten werden.

Beteiligungsangebot ab 25.000 € für alle KMU

Im Hinblick auf die übernommenen Finanzierungsrisiken ist eine umfassende und detaillierte Prüfung des Unternehmens Voraussetzung für eine Beteiligungsübernahme durch die MBG. Dabei spielt die bisherige Finanzierungsstruktur, die Marktposition und die wirtschaftliche Eigenkapitalsituation eine wesentliche Rolle. Als stiller Geldgeber legt die MBG großen Wert auf ein qualifiziertes, zuverlässiges Management und ein tragfähiges Finanzierungskonzept. Es versteht sich von selbst, dass eine Beteiligung als "Partnerschaft auf Zeit" nur funktionieren kann, wenn beide Seiten kooperativ zusammenwirken und sich gemeinsame Ziele setzen. Das Beteiligungsangebot der MBG wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte und ein Umsatz von maximal 50 Millionen € oder eine Bilanzsumme unter 43 Millionen €). In der Kooperationsvariante mit den Sparkassen oder den Volksbanken Raiffeisenbanken und bei den MBG-Genussrechten können auch größere Unternehmen gefördert werden.

Differenziertes Programmangebot

Die MBG bietet verschiedene Beteiligungsprogramme an. Sie sind überschrieben mit “Existenzgründung”, “Wachstum und Innovation”, “Nachfolge” und “Venture Capital”. Die Unterschiede liegen in den Modalitäten und Konditionen. Im Regelfall sind Beteiligungen bis zu 1 Mio. € möglich. In Einzelfällen beteiligt sich die Bürgschaftsbank aber bis zu 3 Mio. Zusätzlich bietet die Bürgschaftsbank im Auftrag des Bundes mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds an. Über dieses Programm können Klein- und Kleinstunternehmen Beteiligungen bis zu 50.000 € abrufen.
Die Beteiligungsvergütung setzt sich aus einem laufenden Festentgelt und einer gewinnabhängigen Komponente (Entgelt oder Gewinnanteil) zusammen. Die Gesamtbelastung liegt je nach Programm und Bonität des Unternehmens zwischen 4,5 % p.a. und maximal 9,5 % p.a.

Fazit

Stille Beteiligungen sind ein sinnvolles ergänzendes Finanzierungsinstrument für kleine und mittlere Unternehmen, um eine Verstärkung der Kapitalbasis zu ermöglichen. Mit der MBG als Finanzpartner auf Zeit wird nicht nur das unternehmerische Risiko geteilt, der Beteiligungsnehmer kann zudem von der Einbindung in das Kontaktnetzwerk der MBG profitieren und erhält hierdurch auf Wunsch Unterstützung bei strategischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Die unternehmerische Unabhängigkeit wird dabei nicht beeinträchtigt, vielfach lässt sich diese erst mit Beteiligungskapital als Erweiterung zur klassischen Fremdkapitalfinanzierung langfristig sichern.