Finanzierung und Förderung

Förderangebote zur Überwindung der aktuellen Unwetterfolgen

Förderangebote für Unternehmen zur Überwindung der aktuellen Unwetterfolgen

Teile Baden-Württembergs wurden zwischen dem 30. Mai und 3. Juni 2024 von heftigem Starkregen und dadurch ausgelösten Überschwemmungen heimgesucht. Die betroffenen Unternehmen kämpfen mit den schwerwiegenden Folgen: teilweise zerstörte Betriebsgebäude, unbrauchbar gewordene Betriebsausstattung und Warenvorräte. Manche dieser Vermögenswerte sind nicht vollständig versichert, so dass die Notwendigkeit von kurzfristigen Ersatzbeschaffungen entsteht. Gleichzeitig führen vorübergehende Betriebsstilllegungen auch zu erheblichen finanziellen Engpässen, für die es schnelle Lösungen braucht.
Durch die vergangenen Krisenjahre verfügt das Land über ein bewährtes Förderinstrumentarium, das diese finanziellen Bedürfnisse grundsätzlich decken kann. Je nachdem, ob es um die Beseitigung von Sachschäden oder um die Bereitstellung kurzfristiger Liquidität geht, können geeignete Förderkredite, im Bedarfsfall ergänzt um Bürgschaften zum Einsatz gelangen. Für bestehende Förderkredite kann das ebenfalls bewährte Instrument der Tilgungsaussetzung beansprucht werden.

Folgende Förderinstrumente eignen sich grundsätzlich für die Überwindung der Folgen der Extremwetterereignisse:

1. Können bei bestehenden Förderkrediten der L-Bank als wirksame Sofortmaßnahme unter den bekannten Voraussetzungen individuell Tilgungsaussetzungen gewährt werden, um die ohnehin angespannte Liquiditätssituation der betroffenen Unternehmen zu mildern. Bei von der Bürgschaftsbank verbürgten Darlehen erfolgt die Tilgungsaussetzung vorbehaltlich deren Zustimmung. Sie ist vorab zu informieren und entscheidet separat.
2. Ersatzbeschaffungen bei Sachschäden und durch Betriebsunterbrechung entstandener Betriebsmittelbedarf lassen sich im Rahmen noch vorhandener De-Minimis-Spielräume in der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Baden- Württemberg) finanzieren. Die bereits attraktiven Zinskonditionen aus der Bundesförderung werden anlassbezogen durch eine vom Land finanzierte Zinsverbilligung in Höhe von einem Prozentpunkt zusätzlich verringert. Für junge KMU gelten hierbei besonders günstige Zinskonditionen.
3. Lassen sich kurz- und mittelfristige Liquiditätsengpässe, auch jenseits der KMU-Grenze, über das bewährte Krisenprogramm Liquiditätskredit beseitigen. Da es sich um ein notifiziertes Förderprogramm handelt, gelten hier keine Beihilfebeschränkungen. Um die Kapitaldienstbelastung wirksam zu reduzieren, kann im Bedarfsfall auch eine 20-jährige Kreditlaufzeit mit bis zu 3 Tilgungsfreijahren gewährt werden.
4. Generell lassen sich Förderkredite in der besonders herausfordernden Situation betroffener Unternehmen mit Bürgschaften der Bürgschaftsbank oder L-Bank flankieren. Die Bürgschaftsquoten können dabei, einzelfall- und anlassbezogen, auf bis zu 80 % angehoben werden. Bürgschaftsbank und L-Bank verzichten in diesem Zusammenhang auf die übliche Bearbeitungsgebühr von 1 % bzw. den in der L-Bank erhobenen Verwaltungskostenzuschlag.
5. Um betroffenen Unternehmen und ihren Bankpartnern die verfügbaren Förderinstrumente möglichst transparent und leicht zugänglich zu machen, bieten L-Bank und Bürgschaftsbank gemeinsam mit den regional zuständigen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern Finanzierungsberatungen mit dem inhaltlichen Schwerpunkt der Krisenbewältigung an. Diese finden unter Beteiligung der Hausbank bevorzugt im Online-Format statt und können über die zuständigen Kammern vereinbart werden. Unternehmen können mit ihrer Hausbank unmittelbar Gespräche über eine Antragstellung aufnehmen. Die technische Übermittlung der Anträge durch die Hausbank ist voraussichtlich ab dem 16. Juli 2024, jedoch spätestens bis zum31.12.2024 möglich. Papieranträge werden von der L-Bank ab sofort angenommen. Die Hausbank bestätigt im Antragsverfahren die Ursächlichkeit des Finanzierungsbedarfs im Hinblick auf das definierte Schadensereignis.
Quelle: L-Bank