Finanzierung und Förderung
Überblick Förderprogramme
Die öffentlichen Förderinstrumente von Bund und Land können in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Für fast jede unternehmerische Investition lohnt es sich, den Einbau von Fördermitteln zu prüfen:
Zinsgünstige Darlehen
Zinsgünstige Darlehen zur Existenzgründungen und Bestandsunternehmen werden von der Landeskreditbank (L-Bank) und von der KfW-Mittelstandsbank (KfW) zur Verfügung gestellt. Die Zielsetzungen überschneiden sich in vielen Fällen. Da das Land Baden-Württemberg zusätzlich zum Bund Fördermittel integriert, sind die Förderangebote der L-Bank in der Regel mit günstigeren Konditionen ausgestaltet. Die Darlehen können in vielen Fällen nebeneinander zur Finanzierung von Vorhaben gewährt werden. Eine besondere Bezuschussung von Zinssätzen erfolgt in den Darlehen, die zur Finanzierungen von InnovationenKlimaschutz und Energie-/Ressourceneffizienz dienen.
Die öffentlichen Förderinstrumente von Bund und Land können in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Für fast jede unternehmerische Investition lohnt es sich, den Einbau von Fördermitteln zu prüfen.
Beteiligungen
Zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis können stille Kapitalbeteiligungen von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (MBG) gewährt werden. Die Beteiligungen können in fast allen Phasen der Unternehmensentwicklung eingesetz werden.
Bürgschaften
Den Mangel fehlender oder nicht ausreichender Sicherheiten bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Finanzhilfen und Hausbankkrediten kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH beheben. Sie kann die fehlenden dinglichen Sicherheiten durch die Übernahme einer Bürgschaft gegenüber der Hausbank ersetzen. Sie lebt den Leitspruch “Eine sinnvolle Unternehmensgründung, -entwicklung oder -übernahme sollte nie an fehlenden Sicherheiten scheitern”.
Beratungen
Vor und in den ersten drei Jahren nach einer Existenzgründung können verbilligte bzw. öffentlich geförderte Beratungen in Anspruch genommen werden. Die IHK erteilt hierzu weitere Auskünfte.
Was Sie beim Antrag beachten sollten
- Bei der öffentlichen Förderung von Krediten gilt generell das Hausbankprinzip. Die Förderinstitute treten nicht mit dem Kreditnehmer direkt in ein Vertragsverhältnis, sondern leiten die Gelder über eine Hausbank an den Kreditnehmer.
- Finanzielle Förderung können Sie als qualifizierte Nachwuchskraft der gewerblichen Wirtschaft bei Beginn Ihrer Selbstständigkeit (bei Inanspruchnahme von Landeshilfen muss die Vollexistenz innerhalb von drei Jahren erreicht werden) und im Rahmen Ihrer Existenzfestigung erhalten.
- Es können Sachinvestitionen, Warenerstausstattung und Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Neugründung, Übernahme oder einer tätigen Beteiligung gefördert werden.
- Sie dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn der Antrag bei der Hausbank gestellt ist. Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden nicht gefördert.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
- Sie sollten sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen.
- Bei mangelnden banküblichen Sicherheiten kann die Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH beantragt werden.
- Sie müssen die öffentlichen Mittel für den festgelegten Zweck verwenden und darüber Nachweis führen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften besteht nicht.
- Soweit eine Landesförderung vorgesehen ist, muss Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg verwirklicht werden.
- Bei den Förderdarlehen bleibt der Zinssatz in aller Regel während der Laufzeit unverändert (Festzinssatz).