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Nr. 127208
Förderung für Ihre Weiterbildung
Alle Informationen zur ESF-Fachkursförderung in Baden-Württemberg
Viele Lehrgänge und Seminare werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF bezuschusst
Eine Vielzahl von Lehrgängen und Seminaren der beruflichen Weiterbildung in baden-württembergischen Bildungseinrichtungen wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF bezuschusst.
Auch die IHK Nordschwarzwald erhält für ihre Seminare und Lehrgänge im Zeitraum 01.09.2023 – 31.08.2024 wieder Mittel aus der ESF-Fachkursförderung. Teilnehmende können dadurch von 30 Prozent bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 Prozent reduzierter Lehrgangskosten profitieren. Teilnehmer ohne Berufsabschluss erhalten ebenfalls 70 Prozent.
Wer kann gefördert werden?
Die förderfähige Zielgruppe umfasst:
Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss
Unternehmer, Freiberufler sowie Existenzgründer, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben
Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind
Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
Wer kann nicht gefördert werden?
Nicht förderfähig sind:
Beschäftigte von Transfergesellschaften
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie von Städten und Gemeinden. Beschäftigte von selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind jedoch förderfähig.
Diese zielgruppenspezifischen Voraussetzungen gelten bei der Anmeldung durch die Teilnehmenden selbst und auch bei der Anmeldung durch den Arbeitgeber. Auch Selbstzahlende müssen einer der genannten Zielgruppen angehören. Die mehrfache Teilnahme an bezuschussten Weiterbildungsmaßnahmen ist möglich.
Beantragung der ESF-Förderung - Download der Fragebögen