Dokumente für Ausbildende
Der Berufsausbildungsvertrag
Formularsatz bitte vor Beginn der Ausbildung einreichen
Der Formularsatz sowie der sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan (zweifach) sind vor Beginn der Ausbildung, unterzeichnet vom Ausbildenden und Auszubildenden, der IHK einzureichen.
Formular Berufsbildungsvertrag
Der/die Ausbildende hat vor Beginn der Berufsausbildung mit dem/der Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Dafür verwenden Sie das ASTA Infocenter, mit dem Sie bequem und einfach einen gültigen Berufsausbildungsvertrag erstellen können.
Die Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis über das ASTA Infocenter erfolgt innerhalb 10 Werktagen. Wenn Sie die pdf Datei (außerhalb des ASTA Infocenter) verwenden, erfolgt die Eintragung nach ca. 2 – 3 Monaten.
Der Formularsatz sowie der sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan (zweifach) sind vor Beginn der Ausbildung, unterzeichnet vom Ausbildenden und Auszubildenden, der IHK einzureichen.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsordnung bestimmt die Ausbildungsdauer. Sie beträgt in der Regel drei bzw. dreieinhalb Jahre. Die in der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungsdauer muss verkürzt werden, wenn der/die Auszubildende ein Berufsgrundbildungsjahr oder eine Berufsfachschule, die anrechnungspflichtig sind, mit Erfolg besucht hat. Über Anrechnungspflichten geben die Ausbildungsberater gerne Auskunft.
Ist zu erwarten, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht (z.B. Abiturienten, Realschulabsolventen), so kann die Kammer die Ausbildungsdauer auf Antrag verkürzen. In Ausnahmefällen kann die Kammer auf Antrag des/der Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen, z. B. bei längerer Krankheit.
Probezeit
Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Ort der Ausbildung
Der Ort der Ausbildung gibt an, wo die Ausbildung tatsächlich stattfindet. Er ist im Berufsausbildungsvertrag einzutragen. Filialbetriebe müssen ggf. die Filialen erwähnen, wenn auch dort ausgebildet werden soll.
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
Ergänzende Ausbildungsmaßnahmen sind mit Inhalt und Dauer festzulegen.
Vergütung
Die Ausbildungsvergütung ist für jedes Ausbildungsjahr einzutragen. Sie muss angemessen sein und mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigen. Sofern eine Tarifbindung vorliegt, gelten die Tarifverträge. Weitere Informationen: Kundenservicecentrum der IHK Nordschwarzwald, Tel. 07231-201-0.
Tägliche Ausbildungszeit
Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hat ihre obere Grenze im Arbeitszeitgesetz bzw. in tariflichen Regelungen. Für Jugendliche ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen.
Urlaub
Der Mindesturlaub ergibt sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem betreffenden Tarifvertrag oder dem
Der Urlaubsanspruch ist für jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) ggf. auch anteilig in den Vertrag einzutragen.
Sonstige Vereinbarungen
Der Vertrag darf keine Vereinbarungen enthalten, die dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung widersprechen oder zuungunsten des/der Auszubildenden von den gesetzlichen Vorschriften abweichen. Im Vertrag müssen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen bezeichnet werden, denen der Vertrag unterliegt.