Hilfe in der Ausbildung

Hilfestellung bei sexueller Belästigung

Sexuelle Belästigung kann vielfälltige Formen annehmen. Grundsätzlich fällt darunter jede Form der Abwertung, die von der betreffenden Person nicht erwünscht wird. Darunter fallen insbesondere:
  • Drohungen,
  • das Versprechen von Vorteilen,
  • das Auferlegen von Zwang,
  • das Ausüben von Druck
zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art.
Wer sexuelle Belästigung erkennt, muss mit Bedacht vorgehen, um keinen Schaden zu verursachen. Betroffene sind häufig verunsichert und trauen sich nicht in die Öffentlichkeit.
Die IHK-Nordschwarzwald bietet für Auszubildende, Ausbilder, Betroffene oder Personen die helfen möchten eine erste Anlaufstelle und nennt Ansprechpartner in Einrichtungen die entsprechend qualifiziert sind. Ein Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 131 KB) informiert über erste Verhaltensweisen und über Anlauf- bzw Beratungstellen in unserer Region.