Prüfungen in der Ausbildung

Prüfungs­inhalte Fachkraft im Gast­gewerbe

Abschlussprüfung Fachkraft im Gastgewerbe - Prüfungsablauf und Muster zur Umsetzung der Verordnung

§ 13 der Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998

(3) In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Gäste beraten, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und ökologisch einsetzen, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Hygiene bei der Arbeit berücksichtigen kann. Er soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine komplexe Prüfungsaufgabe sowie in höchstens zwei Stunden zwei weitere Prüfungsaufgaben bearbeiten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:

1. als komplexe Prüfungsaufgabe nach Wahl des Prüflings

  1. Herstellen und Anrichten einfacher Speisen,
  2. Präsentieren und Servieren von Speisen und Getränken oder
  3. anlassbezogenes Herrichten eines Gastraumes.
Diese Aufgabe soll Ausgangspunkt für ein gastorientiertes Gespräch sein. Innerhalb der Prüfungsaufgabe sollen höchstens 15 Minuten auf das Gespräch entfallen;

2. als weitere Prüfungsaufgaben

  1. Zuordnen von Gläsern und Bestecken zu vorgegebenen Speisen und Getränken,
  2. Zuordnen von Produkten zu Verwendungsmöglichkeiten,
  3. Bearbeiten von Zahlungsvorgängen oder
  4. Vorbereiten von Bestellungen.

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