Eine Stimme pro Mitglied ‒ gelebte Demokratie

Wie wählen?

Die Wahlunterlagen für die Briefwahl und die Zugangsdaten für die elektronische Wahl werden Ende August per Post versandt. Anschließend können Sie ihre Stimme abgeben.
Es gibt keine Wahlpflicht, aber das Angebot zur Mitgestaltung. Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Stimme innerhalb von branchenspezifischen Wahlgruppen und Wahlbezirken abgeben. So wird sichergestellt, dass die Sitzverteilung der Vollversammlung die Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks widerspiegelt. Jedes wahlberechtigte Mitglied hat genau eine Stimme. Und jede Stimme wird gleich gewichtet – unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Grundlage der Wahl ist die Wählerliste.
Mit dem nebenstehenden Formular können Sie Auszüge aus der Wählerliste anfordern oder noch bis zum 18. Juni, 16 Uhr, einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste oder eine Änderung der Zuordnung beantragen.
Wählen Sie in Ihrer Wahlgruppe und für Ihren Wahlbezirk die Gestalter für den Niederrhein und geben Sie Ihre Stimme bis zum 30. September 2024, 18:00 Uhr ab. Beachten Sie, dass uns Ihre Stimmabgabe auch bei Briefwahl bis zu diesem Zeitpunkt zugegangen sein muss.