Corona-Krise

Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW wieder eingeführt

Wiedereinführung vom Sonn- und Feiertagsverbot für LKW ab 7,5 t zGM

Das im Rahmen der Corona-Pandemie bis zum 30.06.21 ausgesetzte Sonn- und Feiertagsfahrverbot wird ab dem 01.07.2021 wieder in Kraft gesetzt.
Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren.
Als weiteres Fahrverbot wird ebenfalls das Ferienreisefahrverbot in Deutschland wieder eingeführt.
Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren. Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier.