Vollversamnmlung

Fragen und Antworten zur Wahl

Alle fünf Jahre wählen die Unternehmer am Niederrhein das wichtigste Gremium der Niederrheinischen IHK: die Vollversammlung (VV). Sie entscheiden, welche 84 Unternehmerinnen und Unternehmer aus Ihrer branchenbezogenen Wahlgruppe als ehrenamtliche V V-Mitglieder die Ausrichtung unserer IHK bestimmen.

IHK-Wahlen – was steckt dahinter?

Die Niederrheinische IHK vertritt ca. 70.000 Mitgliedsunternehmen in der Stadt Duisburg und in den Kreisen Wesel und Kleve. Die IHK bündelt die Kräfte der Wirtschaft in unserer Region. Sie gibt der Wirtschaft eine Stimme und vertritt gleichberechtigt und unabhängig alle, die ein Gewerbe betreiben. Die Vollversammlung repräsentiert die Interessen der Unternehmen am Niederrhein.

Vollversammlung – was sind ihre Aufgaben?

Die neu zu wählende Vollversammlung vertritt die Gesamtheit aller Mitgliedsunternehmen der Niederrheinischen IHK. Sie ist Organ der wirtschaftlichen Selbstverwaltung der Unternehmen in Industrie, Handel und Dienstleistungen am Niederrhein. Die Vollversammlung bestimmt die Leitlinien der IHK-Arbeit. Sie beschließt über Fragen, die für die IHK-zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie verabschiedet den Wirtschaftsplan, entscheidet über den wirtschafts- und bildungspolitischen Kurs der IHK und über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Gebühren.

Wer kann wählen?

Wählen kann jedes Unternehmen, das Mitglied der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer und in der Wählerliste eingetragen ist. Soweit Ihr Unternehmen nach dem Schluss der Wählerliste am 18. Juni IHK-Mitglied geworden ist, können Sie noch bis zum 23. September schriftlich oder per E-Mail an wahl@niederrhein.ihk.de beantragen, an der Wahl teilzunehmen. Jedes Mitgliedsunternehmen hat eine Stimme.

Wie viele Personen können gewählt werden?

Jedes Mitgliedsunternehmen ist einer branchenbezogenen Wahlgruppe zugeordnet. Die einzelnen Branchen sind entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Vollversammlung vertreten. Das bedeutet: Die Wahlgruppen sind unterschiedlich groß und haben unterschiedlich viele Sitze in der Vollversammlung. Jedes Mitglied kann so viele Kandidaten wählen, wie die eigene Wahlgruppe Sitze hat.

Wie kann gewählt werden?

In diesen Tagen erhalten Sie automatisch einen Brief mit allen Wahlunterlagen. Die Wahl erfolgt entweder elektronisch oder per Briefwahl. Entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Stimme ganz einfach online per QR-Code und PIN oder per Brief abgeben möchten.

Wann kann ich wählen?

Ihre Stimmabgabe – sowohl bei elektronischer Wahl als auch bei Briefwahl – muss spätestens am 30. September 2024, 18:00 Uhr, eingetroffen sein. Bei der Briefwahl im Briefkasten der angegebenen Adresse oder bei elektronischer Wahl in der elektronischen Online-Wahlurne.

Wie erfahre ich, wer gewählt wurde?

Am 1. Oktober 2024 werden die Stimmen vom Wahlausschuss mitgliederöffentlich ausgezählt. Der Wahlausschuss wurde aus der Mitte der Vollversammlung gewählt. Für den 2. Oktober 2024 ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses über die Internetseite der Niederrheinischen IHK geplant.

Wen kann ich wählen?

Wer sich in den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken zur Wahl stellt, sehen Sie auf unserer Wahl-Seite.
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg
Mercatorstraße 22–24
47051 Duisburg
E-Mail: ihk@niederrhein.ihk.de
Telefon: 0203 2821-0
Fax: 0203 26533