Brücken

Uerdinger Rheinbrücke

Die Rheinbrücke Uerdingen aus dem Jahr 1936 hat insbesondere für den regionalen Wirtschaftsverkehr zwischen den beiden wichtigen Hafenstandorten Duisburg und Krefeld eine besondere Bedeutung. Sie verbindet z. B. die Chemieindustrie in Krefeld mit dem Duisburger Hafen. Neben dieser regionalen Funktion verbindet das heute zweispurige Bauwerk die rechtsrheinische Autobahn A3 und die linksrheinische Autobahn A57. Bis zur angeordneten verkehrlichen Einschränkung nutzten die Querung täglich 21.700 Fahrzeuge. Der Anteil des Schwerlastverkehrs lag bei 11,1 Prozent (BAST, 2021).

Verlauf und Stand der Dinge

Das Brückenbauwerk aus dem Jahr 1936 ist marode. Ein Neubau ist auch aufgrund seiner fehlenden Sanierungsfähigkeit zwingend erforderlich.
Eine im März 2023 durchgeführte Untersuchung zeigt, dass das in der damaligen Zeit verwendete Baumaterial eine schlechtere Qualität aufweist als angenommen. Daher musste die auf die bestehende Brücke wirkende Belastung deutlich reduziert werden, um die Lebensdauer des Bauwerkes bis zur Errichtung des Ersatzbauwerkes auszudehnen.
Derzeit werden die Fahrbahnplatten zwecks temporären Erhalts saniert. Es gilt eine dauerhafte Ablastung auf 30 Tonnen. Montags bis freitags kann der Verkehr frei fließen und die Rheinbrücke in beiden Fahrtrichtungen befahren werden. In dieser Zeit finden bauvorbereitende Maßnahmen statt, die von den Verkehrserschütterungen nicht beeinträchtigt werden. Da am Wochenende nachweislich deutlich weniger Schwerlastverkehre über die Brücke fahren, werden die „lastkritischen“ Arbeiten unter der Brücke lediglich am Wochenende durchgeführt. Sonntags härtet das Baumaterial aus. An den Wochenenden wird der Verkehr deshalb weiterhin mit mobilen Ampelanlagen halbseitig über die Brücke geführt und nur eine Fahrspur steht zur Verfügung. Das Ende der Sanierungsarbeiten ist durch die Entzerrung der Arbeiten in 2025 zu erwarten.
Die Restnutzungsdauer der Brücke läuft bis 2035. Mit der Planung eines Ersatzbaus wurde begonnen. Der Neubau soll bis spätestens 2035 erfolgen. Die heutige zweispurige Brücke soll durch eine vierspurige Querung ersetzt werden. Nach den aktuellen Planungen wird parallel zum eingeschränkten Betrieb der Rheinbrücke Uerdingen ein zunächst nur zweispuriges neues Brückenbauwerk geplant. Dies wird nördlich der heutigen Bestandsbrücke verlaufen. Ziel bleibt die Vierspurigkeit.
Die Zuständigkeit für den laufenden Betrieb und den Erhalt der Bestandsbrücke ist bei Straßen.NRW angesiedelt. Der Ersatzneubau wird, einschließlich der Planung und Umsetzung, an die vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragte DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) übergeben.

Daten und Fakten/Projektübersicht

  • Restnutzungsdauer: Bis 2036
  • Planungen laufen seit März 2023 für Neubau
  • Plan: Fertigstellung Ersatzbau 2035; bis dahin Fahrbahnsanierung und neubauvorbereitende Maßnahmen
  • Parallel auf bestehendem Bauwerk: Sanierungsarbeiten bis vorauss. 2025, Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h, Abstandsgebot und Überholverbot sowie Ablastung auf 30 Tonnen

Position der Niederrheinischen IHK

Die zuletzt vorgestellte Vorzugsvariante eines zunächst zweispurigen Neubaus nördlich der Bestandsbrücke und anschließender Erweiterung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans (im Zuge des Ausbaus der B288) wird grundsätzlich begrüßt. Von dieser Vorgehensweise erwartet die IHK jedoch eine signifikante Beschleunigung des Prozesses. Zudem muss der künftige 4-streifige Ausbau als Ziel erhalten bleiben und planerisch bereits berücksichtigt werden. Da ansonsten wichtige Planungs- und Bauvorhaben (unter anderem Hafenzufahrt in Krefeld, Deichrückverlegung in Duisburg) nicht weiterverfolgt und umgesetzt werden können. Wir erwarten einen verbindlichen Zeitplan der den zeitlichen Vorteil der 2+2-Variante verdeutlicht. Wichtig für die Kommunen und die Wirtschaft ist, dass sie schnell Planungssicherheit darüber erhalten, wann der erste Teil der Brücke steht und wann die Fertigstellung der geplanten Kapazitätserweiterung vorgesehen ist. Die Wirtschaftlichkeit der Kapazitätserweiterung ist im Bundesverkehrswegeplan nachgewiesen.