Neues Reiserecht: Was Touristiker ab 01.07.2018 beachten müssen

EU-Pauschalreiserichtlinie

Das neue Reiserecht trat zum 1. Juli 2018 in Kraft und stärkt die Rechte der Kunden. Im Zuge der Covid-19-Pandemie wurde dieses aktualisiert – zuletzt Mitte 2024.
Mit der Covid-19-Pandemie kamen nicht nur Veränderungen und Neuerungen für die Unternehmen hinzu, auch das Reiserecht erfuhr durch die Pandemie Veränderungen. Unternehmen müssen sich gut darauf vorbereiten, um rechtlich abgesichert zu sein. Das neue Recht betrifft Gastgeber, Anbieter von Reisen und touristischen Einzelangeboten, Reiseveranstalter und Informationsstellen für Tourismusangebote. Wie Sie die Vorgaben erfüllen, zeigen Ihnen unsere Merkblätter im Downloadbereich. Entsprechende Aktualisierungen sind enthalten (Stand Mitte 2024).