EU-Lebensmittelverordnung
Allergenkennzeichnung
Seit dem 13. Dezember 2014 gilt europaweit eine Allergenkennzeichnung für sogenannte lose Thekenware. Durch die Kennzeichnung wird der Verbraucher über die Inhaltsstoffe, die Allergene und die Herkunft von unverpackten Lebensmitteln informiert.
Diese Informationspflicht über mögliche wirksame Allergene gilt für alle Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind. Das bedeutet, dass Kantinen, Restaurants, Metzger, Bäckereien usw. Informationen über potentielle Allergene in ihren Produkten für Gäste und Kunden bereithalten müssen. Die Verordnung lässt verschiedene Möglichkeiten der Kennzeichnung zu. Auf der Webseite des Bundesministerium für Ernährung und Wirtschaft finden Sie Informationen zur Lebensmittelkennzeichnung.
Buffet beim Tourismuscamp Niederrhein 2021
© Niederrheinische IHK/Jacqueline Wardeski