Mitmach-IHK
Vollversammlung
Das zentrale Entscheidungsgremium der IHK ist die Vollversammlung. Sie wird auch das Parlament der regionalen Wirtschaft genannt, denn die Sitze werden aufgrund der Ergebnisse von demokratischen Wahlen, die alle fünf Jahre stattfinden, vergeben. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, entscheidet über den IHK-Haushalt sowie über die Beitragsordnung. Außerdem richtet sie Ausschüsse ein, bestellt den hauptamtlich tätigen Hauptgeschäftsführer und wählt das Präsidium. Den Vorsitz in der Vollversammlung führt der Präsident. Die Mitglieder der Vollversammlung werden auf die Leitsätze des ehrbaren Kaufleute verpflichtet.