Wettbewerbsrecht

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung muss nicht sofort gerichtlich ausgetragen werden. Bei leichteren Verstößen oder solchen, bei denen keine dringende Entscheidung erforderlich ist, bietet es sich an, die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten der in Anspruch zu nehmen. Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, in Wettbewerbsstreitfällen eine gütliche Einigung anzustreben. Sie soll es ermöglichen, ohne Inanspruchnahme der Gerichte Wettbewerbsstreitigkeiten einfach und kostensparend beizulegen.
Die Einigungsstelle ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sachlich für die Behandlung von zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem Wettbewerbsrecht zuständig. Dies gilt stets bei Wettbewerbsverstößen, die den Geschäftsverkehr mit dem Letztverbraucher betreffen. Bei sonstigen Wettbewerbsstreitigkeiten kann die Einigungsstelle tätig werden, wenn der Antragsgegner zustimmt.
Die Geschäfte der Einigungsstelle werden von der IHK geführt. Anträge auf Einleitung eines Verfahrens, Zuschriften sowie Mitteilungen und Anfragen an die Einigungsstelle sind an die Niederrheinische IHK zu richten. Die Einigungsstelle ist örtlich zuständig, wenn der Antragsgegner im Bezirk der Niederrheinischen IHK (Stadt Duisburg, Kreise Kleve und Wesel) eine gewerbliche Niederlassung hat.