Arbeitsrecht

Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer die Pflicht, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen sowie weitere Pflichten. So haben Arbeitnehmer beispielsweise den Arbeitgeber zu informieren, wenn sie erkrankt sind. Daneben haben Arbeitnehmer nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Ein Beispiel sind die Schutzrechte, die einer Schwangeren zustehen.
Entsprechende Informationen finden Sie in den Merkblättern unter "Weitere Informationen".
Beachten Sie bitte Folgendes: Die Niederrheinische IHK darf keine rechtliche Vertretung (wie z.B. die Vertretung vor Gericht, Formulierung von Abmahnungen, Kündigungen oder Verträgen) übernehmen. Auch können wir leider keine Informationen und Beratungen zu tarifvertraglichen Ansprüchen wie Gehältern geben. Darüber hinaus sind arbeitsrechtliche Auskünfte der Niederrheinischen IHK natürlich nur für unsere Mitgliedsunternehmen, also für Arbeitgeber bestimmt. Daher beantworten wir keine arbeitsrechtlichen Anfragen von Arbeitnehmern.