Allgemeines Wirtschaftsrecht
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Vergaberecht
Die öffentliche Hand tritt an vielen Märkten oftmals als Monopolist auf. Deshalb unterliegt das Beschaffungsverhalten öffentlicher Stellen strengen Regeln. Nicht immer sind diese Vorgaben für Unternehmen sofort verständlich.
Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge ist zweigeteilt. Erreicht das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer die so genannten EU-Schwellenwerte gelten die europäischen Wettbewerbsregeln, die in Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) niedergelegt sind. Unterhalb der EU-Schwellenwerte regeln die Bundesländer die Vergabe öffentlicher Aufträge in ihrem jeweiligen Haushaltsrecht.
Die IHK informiert Sie in vergaberechtlichen Belangen und zum Thema Präqualifizierung. Außerdem erhalten Sie nützliche Informationen für Ihre erfolgreiche Suche nach passenden öffentlichen Aufträgen.
Wenn Sie ein Präqualifizierungsverfahren durchführen möchten, können Sie sich auch direkt an die Kollegen der IHK Mittlerer Niederrhein wenden. Den Link zur Homepage der IHK Mittlerer Niederrhein sowie einen Flyer zum Präqualifizierungsverfahren finden Sie unter “weitere Informationen”.