Durchblick im Bürokratie-Dschungel

Gründungsformalitäten

Bevor Sie Ihr Gründungsvorhaben in die Tat umsetzen können, sind einige formale Schritte zu erledigen.
Wenn Sie Fragen zu den Formalitäten Ihrer Existenzgründung haben oder einen Beratungstermin vereinbaren möchten, können Sie sich über unsere E-Mail-Hotline gruendung@niederrhein.ihk.de an die Expertinnen und Experten des STARTERCENTER NRW Niederrhein wenden.
Wir melden uns bei Ihnen!
Als leichten Einstieg in die Vorbereitung und Planung Ihrer Selbstständigkeit empfehlen wir Ihnen unsere kostenlosen Seminare für Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Die aktuellen Termine zu unseren IHK-Existenzgründungsseminaren und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: Seminare für Gründende
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die Schritte, die im Zuge einer Gewerbeanmeldung bzw. Existenzgründung zu beachten sind.
Die folgende Tabelle zeigt, wo was durch wen zu erledigen ist. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wo? Was? Wer?
Anmeldung direkt beim Finanzamt Freiberufliche Selbstständigkeit (gem. §18 EstG)
Sie
Gewerbeamt
der Gemeinde, in der Sie Ihr Unternehmen betreiben oder online im Gewerbe-Service-Portal NRW

Die Daten einer Gewerbeanmeldung*) werden an die mit +) gekennzeichneten Institutionen übermittelt.
Gewerbeanmeldung*)
Zum Teil gelten Erlaubnis- und Überwachungspflichten:
  • im Handwerk (siehe unten)
  • in Industrie, Handel und Dienstleistungen: unter anderem Handel mit bestimmten Produkten, Makler, Bauträger, Finanzdienstleister, Versteigerer, Bewachungs-, Gast-, Verkehrs-, Reisegewerbe
Sie;
eine Datenübermittlung durch das Gewerbeamt entbindet Sie nicht von Ihren weiteren Pflichten!
Finanzamt +)
abhängig vom Sitz des Betriebes
  • Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten
  • Fragebogen zur künftigen Buchführungsart, Umsätzen und Gewinnen ausfüllen und der Steuerverwaltung elektronisch übermitteln.
    Danach erhalten Sie eine Steuernummer.
Sie; Datenübermittlung vom Gewerbeamt
Handwerkskammer +) Eintragungspflicht, sofern ein Handwerk gemäß HWO betrieben wird. Für einige Gewerke ist eine Meisterprüfung erforderlich. Sie; Datenübermittlung vom Gewerbeamt
Industrie- und Handelskammer +) Anmeldung, sofern ein Gewerbe betrieben wird, das kein Handwerk ist Datenübermittlung vom Gewerbeamt
Transparenzregister Eintragungspflicht für juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, UG) , eingetragene Personengesellschaften (KG, OHG, PartG) sowie nicht-rechtsfähige Stiftungen (soweit der Stiftungszweck aus der Sicht des Stiftenden eigennützig ist), Trusts und vergleichbare Rechtsgestaltungen, jeweils unverzüglich nach Gründung
Für neu gegründete Unternehmen, wenn Sie nach dem 01.08.2021 gegründet wurden, unverzügliche Registrierung verpflichtend.
Statistisches Landesamt +) Statistische Erfassung Datenübermittlung vom Gewerbeamt
Berufsgenossenschaft +)
(DGUV)
  • Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern (auch Freiberufler) und Bauherren gemäß § 192 SGB VII binnen einer Woche
  • Persönliche Versicherung für Unternehmer ist branchenabhängig entweder pflichtig oder freiwillig. Freiwillige Versicherung muss schriftlich beantragt werden.
Sie
Bundesagentur für Arbeit
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen: Beantragung einer Betriebsnummer beim
Betriebsnummern-Service
66088 Saarbrücken
Sie
Weitere Sozialversicherungsträger
(Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung)
  • Pflichtversicherung (für Mitarbeiter, teilweise auch für Unternehmer) oder
  • freiwillige Versicherung (teilweise für Unternehmer)
Sie
Handelsregister
beim zuständigen Amtsgericht
Sofern Sie eine Eintragung wünschen. Unter bestimmten Voraussetzungen pflichtig. Sie; über Ihren Notar
Fachverband Sofern Sie dort Mitglied werden wollen: freiwillige Anmeldung
Sie
*) Dies gilt sinngemäß für jede Art der Gewerbeanzeige – also auch für eine Um- oder Abmeldung.
Weitere Hinweise für Gründende:
Registrierung beim Transparenzregister:
Für neu gegründete Unternehmen, die nach dem 01.08.2021 gegründet wurden, gilt die unverzügliche Verpflichtung zur Registrierung beim Transparenzregister. Weitere Informationen und weiterführende Links finden Sie weiter unten in der Aufstellung der Gründungsformalitäten.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Umsatzanmeldung beim Finanzamt:
Bei Unternehmensgründungen ist es zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung steht im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung Mein ELSTER* (unter www.elster.de) zur Verfügung und dient u. a. der Erteilung einer Steuernummer.
*Elster ist das Portal der deutschen Steuerverwaltung zur Abwicklung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ müssen Sie Angaben zu Ihren künftigen Umsätzen und Gewinnen beantworten. Bitte gehen sie dabei sorgfältig vor und schätzen Sie Ihre Umsatz- und Gewinnerwartungen realistisch ein. Der Fragebogen wird unter www.elster.de ausgefüllt und elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Wie das geht, erklärt der Download „Anmeldung Finanzamt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1689 KB)“.
Ergänzender Hinweis:
Gründende, die den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt beziehen, müssen zusammen mit dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" auch ihren Businessplan dem Finanzamt vorlegen.
Für eine kostenlose Beratung im Zuge Ihrer Gründung können Sie Kontakt mit unseren Experten im STARTERCENTER NRW der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer aufnehmen. Sprechen Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem unserer Existenzgründungsberater zu Ihrer individuellen Gründungssituation, Ihren Herausforderungen, den Formalitäten einer Gründung sowie zu den notwendigen Schritten.
Bei weiteren Fragen zu den Gründungsformalitäten nehmen Sie einfach über unsere E-Mail-Hotline für Gründende Kontakt mit uns auf: gruendung@niederrhein.ihk.de
Wir melden uns bei Ihnen!