An Gründer/innen mit Gründungsvorhaben in NRW:

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von freien Unternehmensberater:innen und erleichtert so das Gründen beziehungsweise die Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Ablaufschema zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) bei der Niederrheinischen IHK:
Vorbereitungen seitens der antragstellenden Person vor dem Informationsgespräch bei der Niederrheinischen IHK:
1.    Suchen Sie sich einen Berater für Ihr Vorhaben der im BPW gelistet ist.
2.    Lassen Sie sich ein Beratungsangebot vom Berater erstellen.
3.    Registrieren Sie sich im Antragsportal: https://efre.ecoh.nrw.de/lip/authenticate.do
4.    Füllen Sie das Antragsformular im Portal aus und „speichern Sie nur zwischen“ (nicht „Absenden“).
5.    Laden Sie die !Entwurfsversion! als PDF-Datei über den Button „Vorschau“ unter „Aktionen“ im Fuß der Seite herunter.
6.    Senden Sie folgenden Unterlagen per E-Mail an gruendung@niederrhein.ihk.de (nicht mehr als 1MB Dateigröße pro Datei):
•    Kopie Personalausweis als (PDF, Foto)
•    PDF des Antragsentwurfs
•    PDF des Beratungsangebots
7.    Vereinbaren Sie einen Termin zu einem Informationsgespräch, online oder persönlich, bei der Niederrheinischen IHK unter: gruendung@niederrhein.ihk.de
Weiterer Ablauf nach dem Informationsgespräch bei der Niederrheinischen IHK:
1.    Eventuelle Überarbeitung des Antrags im Antragsportal.
2.    Laden Sie dann erneut die !Entwurfsversion! als PDF-Datei über den Button „Vorschau“ unter „Aktionen“ im Fuß der Seite herunter.
3.    Übermitteln Sie den überarbeiteten Antrag als PDF per E-Mail an Ihren Berater bei der Niederrheinischen IHK.
4.    Wenn der fertige Antrag bei der IHK vorliegt, übermittelt Ihnen der Berater den Monitoring-Bogen und das Beratungsprotokoll per E-Mail im PDF-Format.
5.    Laden Sie dann im Antragsportal den Monitoring-Bogen, das Beratungsprotokoll und das Dokument zum Beratungsinhalt (Vordruck) hoch.
6.    Im Anschluss wird der Antrag durch Sie über den Button „Absenden“ an die bewilligende Stelle übermittelt.
7.    Zusätzlich muss der fertige Antrag als PDF-Datei heruntergeladen, ausgedruckt und von der antragstellenden Person unterschieben werden.
8.    Abschließend ist der Antrag zwingend auch per Post an die bewilligende Stelle zu senden.
 
Benötigen Sie eine Beratung zu diesem Förderprogramm? Nehmen Sie einfach Kontakt über unsere E-Mail-Hotline für Gründende mit unseren Existenzgründungsberatern auf: gruendung@niederrhein.ihk.de
Wir melden uns bei Ihnen!
Details zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW:
Antragsberechtigte
Gründer/innen mit Gründungsvorhaben in NRW
Voraussetzungen
Die eingesetzten Berater oder Beratungsgesellschaften müssen zum jeweiligen Beratungsinhalt entsprechende Erfahrungen und Sachkunde gegenüber der Kontakstelle und den Trägern nachweisen. Gründungsberatungen sind mindestens für die Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit der zu beratenden Person durchzuführen. Eine gleichzeitige Beratungsförderung durch andere Programme der öffentlichen Hand ist ausgeschlossen. Vor Antragsstellung ist mit einer zugelassenen Kontaktstelle (IHK, Handwerkskammer, Wirtschaftsförderungsamt) ein Kontaktgespräch zu führen, an dem der Antragsteller, sein Berater sowie ein Vertreter der Kontaktstelle teilnehmen. Mit der Beratung darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Förderhöhe
Es wird ein pauschaler Beratungstagessatz in Höhe von 1.020 Euro zu 50 Prozent (bei Bürgergeld-Empfänger:innen zu 80 Prozent) gefördert, was einer Förderung von 510 Euro (bzw. 816 Euro) entspricht. Ein Beratungstag umfasst dabei mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Informationen für Gründungsinteressierte unter “Weitere Informationen”.
Anzahl Tagewerke
Bezuschussfähige Tagewerke:
Bei Neugründungs- und Beteiligungsberatung bis zu 6 Tagewerke; bis zu 8 Tagewerke bei Übernahme eines Unternehmens, bei Übergang von Nebenerwerb zu Haupterwerb bis zu 4 Tagewerke. Die Mindestdauer einer förderfähigen Beratung beträgt ein halbes Tagewerk.
Antragsstellung
Die Antragstellung im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW erfolgt entweder online auf EFRE.NRW.Online oder in Papierform. Vorab ist ein persönliches Kontaktgespräch bei einer zugelassenen regionalen Anlaufstelle zu führen, an dem neben dem/der Antragsteller:in ein/e Vertreter:in der Anlaufstelle und der/die für die Beratung vorgesehene Berater:in teilnehmen. Im Gespräch wird unter anderem die Förderfähigkeit geprüft und ob z. B. der Beratungsinhalt bedarfsgerecht auf die geplante Gründung ausgerichtet ist.
Die Beratung darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides beginnen.
Hinweise zum Verfahren für Gründer:innen können Sie hier nachlesen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW, sortiert nach Themengebieten, finden Sie auf der Fragen & Antwort-Seite der IBP GmbH.
Die aktuelle Richtlinie vom 01.09.2023 können Sie hier nachlesen und herunterladen.