An Gründer/innen mit Gründungsvorhaben in NRW:
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Existenzgründer:innen in Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von freiberuflichen Unternehmensberater:innen und erleichtert so die Gründung oder Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Ablaufschema des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW (BPW) bei der Niederrheinischen IHK:
Vorbereitungen des Antragstellers vor dem Informationsgespräch bei der Niederrheinischen IHK:
1. Suchen Sie sich einen Berater für Ihr Vorhaben, der im BPW gelistet ist.
2. Lassen Sie sich von dem Berater ein Beratungsangebot erstellen.
3. Registrieren Sie sich im Antragsportal: https://efre.ecoh.nrw.de/lip/authenticate.do
4. Füllen Sie das Antragsformular im Portal aus und „speichern Sie nur zwischen“ (nicht „Absenden“).
5. Laden Sie die !Entwurfsversion! als PDF-Datei über den Button „Vorschau“ unter „Aktionen“ im Fuß der Seite herunter.
6. Senden Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail an gruendung@niederrhein.ihk.de (nicht mehr als 1MB Dateigröße pro Datei):
• Kopie des Personalausweises als (PDF, Foto)
• PDF des Antragsentwurfs
• PDF des Beratungsangebots
7. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Informationsgespräch, online oder persönlich, bei der Niederrheinischen IHK unter: gruendung@niederrhein.ihk.de
2. Lassen Sie sich von dem Berater ein Beratungsangebot erstellen.
3. Registrieren Sie sich im Antragsportal: https://efre.ecoh.nrw.de/lip/authenticate.do
4. Füllen Sie das Antragsformular im Portal aus und „speichern Sie nur zwischen“ (nicht „Absenden“).
5. Laden Sie die !Entwurfsversion! als PDF-Datei über den Button „Vorschau“ unter „Aktionen“ im Fuß der Seite herunter.
6. Senden Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail an gruendung@niederrhein.ihk.de (nicht mehr als 1MB Dateigröße pro Datei):
• Kopie des Personalausweises als (PDF, Foto)
• PDF des Antragsentwurfs
• PDF des Beratungsangebots
7. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Informationsgespräch, online oder persönlich, bei der Niederrheinischen IHK unter: gruendung@niederrhein.ihk.de
Weiterer Ablauf nach dem Informationsgespräch bei der Niederrheinischen IHK:
1. Ggf. Überarbeitung des Antrags im Antragsportal.
2. Laden Sie dann die !Entwurfsversion! erneut als PDF-Datei über den Button „Vorschau“ unter „Aktionen“ im Fuß der Seite herunter.
3. Senden Sie den überarbeiteten Antrag als PDF per E-Mail an Ihren Berater bei der Niederrheinischen IHK.
4. Wenn der fertige Antrag bei der IHK eingegangen ist, sendet Ihnen der Berater den Monitoring-Bogen und das Beratungsprotokoll per E-Mail im PDF-Format.
5. Anschließend laden Sie den Monitoring-Bogen, das Beratungsprotokoll und das Dokument zu den Beratungsinhalten (Formular) in das Antragsportal hoch.
6. Anschließend übermitteln Sie den Antrag über den Button „Absenden“ an die Bewilligungsstelle.
7. Zusätzlich muss der fertige Antrag als PDF-Datei heruntergeladen, ausgedruckt und vom Antragsteller unterschrieben werden.
8. Abschließend ist der Antrag zwingend auch per Post an die bewilligende Stelle zu senden.
2. Laden Sie dann die !Entwurfsversion! erneut als PDF-Datei über den Button „Vorschau“ unter „Aktionen“ im Fuß der Seite herunter.
3. Senden Sie den überarbeiteten Antrag als PDF per E-Mail an Ihren Berater bei der Niederrheinischen IHK.
4. Wenn der fertige Antrag bei der IHK eingegangen ist, sendet Ihnen der Berater den Monitoring-Bogen und das Beratungsprotokoll per E-Mail im PDF-Format.
5. Anschließend laden Sie den Monitoring-Bogen, das Beratungsprotokoll und das Dokument zu den Beratungsinhalten (Formular) in das Antragsportal hoch.
6. Anschließend übermitteln Sie den Antrag über den Button „Absenden“ an die Bewilligungsstelle.
7. Zusätzlich muss der fertige Antrag als PDF-Datei heruntergeladen, ausgedruckt und vom Antragsteller unterschrieben werden.
8. Abschließend ist der Antrag zwingend auch per Post an die bewilligende Stelle zu senden.
Benötigen Sie eine Beratung zu diesem Förderprogramm? Nehmen Sie einfach Kontakt über unsere E-Mail-Hotline für Gründende mit unseren Existenzgründungsberatern auf: gruendung@niederrhein.ihk.de
Wir melden uns bei Ihnen!
Wir melden uns bei Ihnen!
Details zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW:
Antragsberechtigte Gründer/innen mit Gründungsvorhaben in NRW |
Voraussetzungen Die eingesetzten Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen müssen gegenüber der Kontaktstelle und den Trägern entsprechende Erfahrungen und Fachkenntnisse zu den jeweiligen Beratungsinhalten nachweisen. Existenzgründungsberatungen müssen mindestens während der Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit der zu beratenden Person durchgeführt werden. Eine gleichzeitige Förderung der Beratung durch andere öffentliche Programme ist ausgeschlossen. Vor Antragstellung ist ein Kontaktgespräch mit einer zugelassenen Kontaktstelle (IHK, HWK, Wirtschaftsförderungsgesellschaft) zu führen, an dem der Antragsteller, sein Berater und ein Vertreter der Kontaktstelle teilnehmen. Mit der Beratung darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. |
Förderhöhe Es wird ein pauschaler Beratungstagessatz in Höhe von 1.020 Euro zu 50 Prozent (bei Bürgergeld-Empfänger:innen zu 80 Prozent) gefördert, was einer Förderung von 510 Euro (bzw. 816 Euro) entspricht. Ein Beratungstag umfasst mindestens acht Beratungsstunden. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Informationen für Gründungsinteressierte unter “Weitere Informationen”. |
Anzahl der Tagewerke Förderfähige Tagewerke: Bei Existenzgründungs- und Beteiligungsberatung bis zu 6 Tagewerke; bei Betriebsübernahme bis zu 8 Tagewerke, bei Übergang vom Neben- zum Haupterwerb bis zu 4 Tagewerke. Die Mindestdauer einer förderfähigen Beratung beträgt ein halbes Tagewerk. |
Antragsstellung
Die Antragstellung im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW erfolgt entweder online über das Portal EFRE.NRW.Online oder in Papierform. Vorab ist ein persönliches Kontaktgespräch bei einer zugelassenen regionalen Anlaufstelle zu führen, an dem neben dem/der Antragsteller:in ein/e Vertreter:in der Anlaufstelle und der/die für die Beratung vorgesehene Berater:in teilnehmen. In dem Gespräch wird u.a. die Förderfähigkeit geprüft und ob z.B. die Beratungsinhalte bedarfsgerecht auf das Gründungsvorhaben ausgerichtet sind.
Mit der Beratung darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
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Hinweise zum Verfahren für Gründer:innen können Sie hier nachlesen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW, sortiert nach Themengebieten, finden Sie auf der Fragen & Antwort-Seite der IBP GmbH.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Beratungsprogramm Wirtschaft zum Download.
Die aktuelle Richtlinie vom 01.09.2023 können Sie hier nachlesen und herunterladen.