Gewerbliche Schutzrechte

Patente, Marken und co.

Was versteht man unter Gewerblichen Schutzrechten?

Patent

Patente sind Schutzrechte für technische Erfindungen. Sie geben dem Patentinhaber für eine begrenzte Zeit, bis zu 20 Jahren, das Recht, über seine Erfindung allein zu verfügen und andere von der gewerblichen Nutzung auszuschließen. Er kann die patentierte Erfindung selbst verwerten, aber auch durch Lizenzvergabe einem anderen die ganze oder teilweise Verwertung übertragen und im Gegenzug die vereinbarten Lizenzgebühren erhalten.

Gebrauchsmuster

Als kleiner Bruder des Patents wird häufig das Gebrauchsmuster bezeichnet. Es kann für technische Gegenstände wie Geräte, Anlagen, chemische Stoffe oder elektrische Schaltungen beantragt werden. Im Gegensatz zum Patent ist ein Gebrauchsmusterschutz für Verfahren wie etwa Produktionsverfahren, Messprozeduren usw. allerdings nicht möglich. Neben den vom Gebrauchsmusterschutz ausgenommenen Verfahren können auch die beim Patentschutz angesprochenen Entdeckungen, wissenschaftlichen Theorien etc. nicht durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Die maximale Laufzeit des Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre.

Design

Das Design dagegen schützt die räumliche Gestaltung oder Gestaltung der Oberfläche eines Erzeugnisses. Beispielhaft ist die Autofelge, deren besondere Gestaltung charakteristisch für einen bestimmten Hersteller ist. Der Designschutz dauert 5 Jahre und beginnt bereits mit der Anmeldung. Die Schutzdauer kann bis auf insgesamt 25 Jahre verlängert werden.

Marke

Durch eine Marke werden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterschieden und die Herkunft von einem bestimmten Hersteller oder Anbieter aufgezeigt. Der markenrechtliche Schutz läuft 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Kostenfreie Erstberatung