Mit Videoerklärung

Vorübergehende Ausfuhr mit Carnet A.T.A.


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Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das im Regelfall die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern in das Ausland dadurch erleichtert, dass die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt.
Carnets werden wegen ihrer vielen Vorteile sehr geschätzt:
  • zügige Grenzabfertigung
  • beliebig häufige Benutzung während der Gültigkeitsdauer
  • teilweise Wegfall der üblichen Ausfuhr- und Einfuhrdokumente (Proformarechnung, Ausfuhranmeldung, Warenverkehrsbescheinigung, Zollantrag, etc).
Gegenwärtig kann das Carnet im Warenverkehr mit rund 50 Staaten außerhalb der Europäischen Union angewandt werden. Grundlagen für das Carnet A.T.A.-Verfahren bilden internationale Abkommen. Diesen Abkommen sind zwischenzeitlich zahlreiche Länder beigetreten, so dass zurzeit ein Carnet in über 75 Staaten/Zollgebieten unter Bürgschaft der Verbände gültig ist, die auf den grünen Kartonblättern des Carnets aufgelistet sind.