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Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)

Ursprungszeugnisse online beantragen

Ursprungszeugnisse (UZ) und andere Außenwirtschaftsdokumente – zum Beispiel Handelsrechnungen – können online beantragt werden. Die Dokumente werden durch die IHK im Normalfall am selben Tag bearbeitet. Anschließend können sie im Unternehmen mit IHK-Siegel ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden.

Der UZ-Administrator

Zur Teilnahme am Elektronischen Ursprungszeugnis ist es nötig, dass Sie der IHK vorab einen UZ-Administrotor („UZ Admin“) für Ihr Unternehmen benennen. Pro Firma können Sie einen oder mehrere UZ-Admins benennen. Beachten Sie: Der „UZ-Admin“ ist nicht zu verwechseln mit einem Administrator der IT-Abteilung. Als UZ-Admin sind zentrale Ansprechpartner aus der Export-Abteilung vorgesehen. Sie benötigen keine überdurchschnittlichen IT-Kenntnisse. Sie erhalten lediglich innerhalb der UZ-Anwendung besondere Berechtigungen.

Das Verifizierungsportal

Mit dem IHK-Verifizierungsportal können ausländische Empfänger für jedes elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnis überprüfen, ob es auch wirklich echt ist und die angegebene IHK dafür die Verantwortung übernimmt.
Im Feld 8 des Ursprungszeugnisses ist pro Ursprungszeugnis ein individueller Verifizierungscode angegeben. Diesen Code kann man zusammen mit der Ursprungszeugnisnummer auf der Internetseite https://cert.ihk.de eingeben und erhält dann die Auskunft, ob die angegebene IHK das Ursprungszeugnis mit diesem Code wirklich ausgegeben hat und dafür verantwortlich ist.
Eine Erweiterung dieses Features bietet sich in Form der neu eingeführten QR-Codes an, die ein Hochladen und Abrufen der Daten mittels Scans ermöglichen. Ebenfalls neu ist, dass die Vorderseite des Ursprungszeugnisses abgebildet wird, was mehr Sicherheit für den Empfänger bietet.

Formulare und Gebühren

Bitte beachten Sie, dass das elektronische Ursprungszeugnis auf Formularen ohne Nummerierung gedruckt wird! Diese Formulare (“Ursprungszeugnisse, elektronisch”) können Sie bei der Niederrheinischen IHK bestellen.
Für die Ausstellung von elektronischen Ursprungszeugnissen und elektronischen Bescheinigungen von Außenwirtschaftsdokumenten erhebt die IHK eine Gebühr gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung. Sie beträgt derzeit 13,00 Euro je Dokument.

Technische Voraussetzungen

Sollten Sie Hilfe benötigen finden Sie hier einen Support.