Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Verlängerung der Einreichungsfrist für LkSG-Berichte
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat bekannt gegeben, dass die Frist zur Einreichung der Berichte nach § 10 Absatz 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erneut verlängert wird.
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